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BLKÖ:Thurn-Taxis, die Fürsten, Post, Postillon, Wappen

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 45 (1882), ab Seite: 80. (Quelle)
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III. Die Thurn-Taxis’sche Post.[WS 1] Bereits im Artikel über das Fürstenhaus Paar [Bd. XXI, S. 144] haben wir einige Andeutungen zur Geschichte der Post gegeben, um welche sich dasselbe verdient gemacht hat. Noch größere Verdienste um Hebung dieses so wichtigen Culturmittels besitzen aber die Thurn-Taxis. Die Ansicht jedoch, die hie und da zum Ausdruck kam oder noch kommt, daß das Institut der Posten in Deutschland durch diese Familie geschaffen sei; ist ganz und gar nicht stichhaltig, da es lange zuvor daselbst schon Botenanstalten gab, die theils von Fürsten, theils von Corporationen, theils auch von Privaten eingerichtet waren. So ließen die deutschen Ordensritter zu Marienburg in Westpreußen bereits im Jahre 1276 Fuß- und reitende Postboten in geregeltem Dienst verkehren. Auch bestand schon lange vor den Thurn-Taxis eine fahrende Post zwischen Hamburg und Nürnberg. In Folge mancher Klagen übernahm aber der Magistrat in letzterer Stadt 1570 die Organisirung und Verwaltung dieser Verbindungen und stellte das Institut unter die Aufsicht der Handelsherren. Die Wagen gingen wöchentlich einmal von Nürnberg ab. Der Centner Waare kostete von da bis Braunschweig acht Thaler, und der Reisende zahlte für die auf 771/2 Meilen angenommene Strecke von Nürnberg bis Hamburg, mit Einschluß der Zehrung, welche der Schaffner besorgte, zwanzig Thaler. Und als dann die Reichsposten eingeführt wurden, blieb jener Cours bestehen. Nebenbei sei noch der Metzgerposten gedacht, welche lange, lange vor den Thurn-Taxis’schen Anstalten bestanden und, als letztere ins Leben traten, mit denselben in langwierige Streitigkeiten geriethen. Die Metzger und ihre Gesellen gingen und fuhren oft weit ins Land, um Schlachtvieh aufzusuchen und zu kaufen. Auf diesen Wegen und Fahrten sammelten sie Briefe und kleine Packete ein und besorgten deren Bestellung. Sie kündigten ihre Ankunft durch Blasen auf kleinen Jagd- oder Waldhörnern an. Dieser Brauch wurde bei den Taxis’schen Posten erst 1615 eingeführt: also nicht bei diesen ist der Ursprung des poetisch vielgefeierten Posthorns zu suchen, sondern bei den Metzgern. Indem wir in den Lebensskizzen Franz und Gabriel Taxis [S. 72, Nr. 11] das Nähere über die Taxis’sche Theilnahme an der Einrichtung der Post gesagt haben, und um Wiederholungen zu vermeiden, darauf hinweisen, fügen wir zur Ergänzung nur noch Einiges hinzu. In Deutschland fand die niederländisch Taxis’sche Postanstalt Beifall und Nachahmung. In Folge dessen beschloß die [81] Reichsversammlung im Jahre 1522, für den Briefwechsel zwischen dem Kaiser zu Wien und dem Reichsregiment zu Nürnberg eine eigene Post anzulegen – also zunächst nur für staatliche Zwecke; ebenso 1542 eine eigene Feldpost bei Gelegenheit des Türkenkrieges. Diese Anstalt wurde allmälig verbessert und erweitert, es wurden mehrere Postcurse angelegt, und schon 1543 verkehrte eine beständige reitende Post von den Niederlanden über Lüttich, Trier, Speier, das Württemberg’sche, Augsburg, Tirol bis nach Italien, und zwar 1563 unter kaiserlicher Autorität und Bestätigung; 1603 bis 1610 eine Post von Frankfurt nach Rheinhausen; von 1615 bis 1618 Posten von Frankfurt theils auf der Bergstraße in die Pfalz und nach Hessen, theils nach Nürnberg, sowie über Fulda, Erfurt, Naumburg nach Leipzig, von Cöln nach Hamburg, von Retz in der Oberpfalz bis Nürnberg. Die große Gemeinnützigkeit der erweiterten und vervollkommneten Taxis’schen Postanstalt erkennend, erhob Kaiser Rudolph II. dieselbe zu einer Reichsanstalt, Leonhard Taxis wurde 1597 kaiserlicher General-Oberpostmeister im Reich und Reichsfreiherr; Leonhards Sohn Lamoral erhielt 1615 von Kaiser Matthias das General-Postmeisteramt über die Posten im Reich erblich als Reichsmannslehen und bald darauf die Reichsgrafenwürde, und Ferdinand II. erklärte schon 1621 dieses Reichserbamt für subsidiarisches Weiberlehen. So stiegen mit Erweiterung und Vervollkommnung der Post Macht, Rang und Ansehen des Hauses Thurn-Taxis. 1745 wurde das Reichs-General-Erbpostmeisteramt zu einem Reichsthronlehen erhoben, nachdem ein halbes Jahrhundert früher die Familie Taxis die Reichsfürstenwürde erlangt hatte. Aber diese Begünstigungen der Thurn-Taxis’schen Anstalt hinderten andere Staaten nicht, dieselbe nachzuahmen. Besonders nach dem westphälischen Frieden führten verschiedene Kurfürsten und Reichsfürsten in ihren Ländern eigene Territorialposten, zum Theil neben den Reichsposten, und in benachbarten Ländern für eigene Rechnung ein, und verschiedene Reichsstädte unterhielten ein ausgedehntes Botenwesen. Trotz alledem aber blieb Areal und Einkommen der fürstlich Thurn-Taxis’schen Post bis zum Ausbruche der französischen Revolution sehr bedeutend. Als aber die österreichischen Niederlande von den Franzosen in Besitz genommen und die deutschen Länder auf der linken Rheinseite durch die Friedensschlüsse von Campoformio und Luneville an Frankreich abgetreten wurden, erlitt das Thurn-Taxis’sche Postwesen einen ungeheueren Schlag, es verlor nahezu die Hälfte. Welche Schadloshaltung der Reichsdeputationshauptschluß vom Jahre 1803 dem fürstlichen Hause Thurn-Taxis zukommen ließ, und welche noch größere Veränderungen eintraten, als der Krieg von 1805 den Untergang des deutschen Reiches herbeiführte und mit noch vielen anderen Reichsfürsten auch Fürst Thurn-Taxis mediatisirt wurde, darüber vergleiche die Lebensskizze der Fürsten Karl Anselm [S. 76, Nr. 28] und Karl Alexander [S. 74, Nr. 26]. So ward dem vormaligen General-Reichspostmeister, was er an Gefällen einbüßte, von mehreren der betreffenden Regierungen durch Gütercessionen ersetzt. In anderen deutschen Bundesstaaten hat das fürstliche Haus Thurn-Taxis die Posten behalten oder wieder erhalten, meist lehenweise und gegen eine jährliche Abgabe, in etlichen mit der Würde eines Erblandpostmeisters als Thronerbmannslehen, überall jedoch mit Unterordnung unter die Staatsoberhoheit. Verträge solcher Art wurden geschlossen mit Württemberg, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Gotha-Coburg (und Fürstenthum Lichtenberg), Sachsen-Altenburg, Sachsen-Meiningen, Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, Waldeck und Pyrmont, Reuß ältere und jüngere Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe-Detmold, Hessen-Homburg (mit Meisenheim), Lübeck, Frankfurt a. M., Bremen und Hamburg. Durch die von 1866 bis 1871 vollzogenen großen politischen Veränderungen sind, so weit die deutsche Zunge reicht, nur noch vier Posten bestehen geblieben: die deutsche Reichspost, die österreichische und die königlichen Anstalten von Bayern und Württemberg. [Sonntagsblatt. Gegründet von Otto Ruppius (4°.) 1879, S. 429: „Die erste deutsche Reichspost“. – Illustrirte Zeitung (Leipzig, J. J. Weber, kl. Fol.) 1849, Nr. 335, S. 340 bis 342: „Die deutsche Post und das Haus Thum-Taxis“ mit folgenden Abbildungen in guten und treuen Holzschnitten von Allanson und Nicholls: 1) „Das Thurn-Taxis’sche Postgebäude auf der Zeil zu Frankfurt a. M.“; 2) „Hof der Thurn-Taxis-Postanstalt zu Frankfurt a. M.“; 3) „Ankunft und Abfahrt Thurn-Taxis’scher [82] Posten zu Frankfurt a. M.“. – Daheim (Illustrirte Zeitschrift) (Leipzig, Klasing, 4°.) II. Jahrg. 1867, S. 201: „Die Reichspostmeister deutscher Nation“ [besonders wegen des preußischen Postwesens bemerkenswerth]. – Dieselbe 1868, S. 569: „Unter dem Posthorn“. Von George Hiltl. – Auch brachte gleich einer der ersten Jahrgänge des Gubitz’schen „Volkskalenders“ – den Jahrgang kann ich leider nicht angeben – eine kleine Skizze, betitelt: „Die Post und eine Nachrede“, welche namentlich der hübschen Holzschnitte wegen bemerkenswerth ist. Wie bekannt, ging ja eben damals die Pflege des Holzschnitts vornehmlich aus Gubitz’ Atelier hervor, und neben den drei Holzschnitten ist die von F. Müller höchst sauber geschnittene Ansicht der Extra- oder Schnellpost auch culturhistorisch interessant.]

IV. Der Thurn-Taxis-Postillon. Diese Menschengattung ist erloschen, und gehörte ein Exemplar dieser Species zu bleibendem Andenken unbedingt in die Anticagliensammlung des germanischen Museums in Nürnberg. Da aber dies nicht gut möglich – außer in Ausstopfung oder aber in getreuer Abbildung – und wir letztere hier nicht bringen, so versuchen wir es, uns an einen kundigen Wortzeichner in Dergleichen anlehnend – ein Abbild dieser Anticaglie in Worten zu bringen. Was also das innere und äußere Aussehen der in Rede stehenden Menschengattung betrifft, so war es folgendermaßen beschaffen. Der Innenseite nach war der Taxis’sche Postillon in der Regel ein Stallknecht oder anderer Bauernknecht, der von Zeit zu Zeit Uniform anlegte und dann ein – halbofficieller Mensch wurde. Er sprach in der Regel ein Mutterdeutsch, d. h. ein solches Deutsch, wie es ihn seine Mutter gelehrt, z. B. in Schwaben das schwäbische, in Hessen das hessische, in Oldenburg plattdeutsch. Im Uebrigen hieß er Schwager, wie alle seine Collegen. Besonderes Kennzeichen: große Neigung für Trinkgelder. Seine äußere Erscheinung war bis in die neuere Zeit, in welcher auch an ihn die Mode herangetreten, eine altreichsmäßige: der Taxis’sche Postillon trug nämlich die Farben des heiligen römischen Reiches an sich: Schwarz und Gelb. Auf dem Haupte saß ein schwarzlackirter, breitkrämpiger runder Hut mit einem schwarzen Roßhaarbusch an der linken Seite. Die Bekleidung des Oberleibes bestand in einem schwefelgelben Fräckchen, dessen ganz kurze Schöße auf die Hälfte des Unaussprechlichen bedeckten, und auf dessen Rücken der schwarze Doppelreichsadler zu sehen war. Die Aufschläge an Kragen, Aermeln und Schößen waren ganz schwarz. Als Dienstzeichen trug er nicht etwa ein Posthorn, sondern eine Trompete an schwarzgelber Schnur über der Schulter. Die Beine staken in schwarzledernen Hosen und Kanonenstiefeln. Um die Mitte der Fünfziger-Jahre vertauschte der Schwager die vorbeschriebene reichsmäßige Uniform mit dem unvermeidlichen Waffenrock, und zwar von dunkelblaugrauer Farbe mit schwarzen Aufschlägen. Als Württemberg und Baden, während der ersten französischen Revolution ihrer reichsständischen Pflichten vergessend, zu den Franzosen hielten, geschah es, daß zu Erkheim Franzosen dem Mindelheimer Postillon oberwähnten schwarzen Reichsadler aus dem Rücken des gelben Fracks herausschnitten, mit dem Bemerken: es gebe kein Reich mehr! Nun Gottlob, diese Zeiten sind vorbei! Sollen jetzt Aehnliches versuchen! Zur Ergänzung der Innenseite des Taxis’schen Schwagers sei bemerkt, daß er gewöhnlich grob, brummig, schläfrig und über alle Maßen langsam war. Wie er, war auch der Taxis’sche Schirrmeister der Inbegriff von Schwerfälligkeit, Unbehilflichkeit und Langsamkeit, sowie von tiefster Gleichgiltigkeit gegen die ihm anvertrauten Reisenden. Trotz alledem steht der Taxis’sche Postillon als eine Culturfigur einzig in ihrer Art da. Ob es ein Taxis’scher war, den Lenau in seinem herrlichen Gedichte „Der Postillon“ verewigt hat, wissen wir nicht, aber bezweifeln es.

V. Wappen des Fürstenhauses Thurn-Taxis. Das Wappen zunächst war es, welches über die Zusammengehörigkeit der Familien Thurn und Taxis bei einigen Genealogen Zweifel erregte und nicht geringe, zum Theile noch heute nicht gelöste Schwierigkeiten in der genealogischen Darstellung hervorrief. Der „Denkwürdige und nützliche bayrische Antiquarius“. nicht zu verwechseln mit dem ebenso ergötzlichen als lehrreichen „Rheinischen Antiquarius“, schreibt an einer Stelle: „Lamora della Torre, der sechste Sohn Guys della Torre (gest. 1311), soll am Berge Taz im Bergamaskischen ein Schloß erbaut und sich nach demselben „von Taz“ oder de Tassis beigenannt, auch einen silbernen Dachs im blauen Schilde zu seinem Wappen angenommen haben. Zu Bergamo sei, wie man sagt, [83] sein Grabmal mit lateinischer Inschrift gefunden worden, welche zu deutsch lautet: „Dem allmächtigen Gott! Aus dem alten und edlen Geschlecht der vom Thurn entsprossen (also hier erscheint der Name Thurn), erwartet hier seine Auferstehung in dem Herrn Lamoralt, genannt Dachs (Tassus ), dem Schicksale gehorchend, mit unbesiegbarem Herzen, unermüdet im Krieg, ein Liebhaber des Friedens, welcher hieher sich ins Privatleben zurückgezogen hatte“. Nicht minder bemerkenswerth ist der folgende Umstand. Unter den denkwürdigen Personen des Geschlechtes Thurn und Taxis ist auch des durch einen Kanonenschuß bei Recognoscirung der Festungswerke im März 1588 vor Bonn gefallenen General-Lieutenants Johann Baptist [S. 74, Nr. 23][WS 2] gedacht. Die nun auf seinem prächtigen Denkmal in der Capucinerkirche zu Cöln angebrachte Inschrift besagt: daß Hans Baptist von Tassis zu Füssen in Tirol geboren und einer Bergamaskischen Adelsfamilie entstamme (hier wieder fehlt der Name Thurn, wie denn überhaupt derselbe in allen anderen Grabschriften und Geschichten, welche Chifflet in seinem Werke über die Taxis anführt, gar nicht vorkommt). Das Wappenschild der Tassis enthält nichts weiter als den Dachs im unteren und den wachsenden Doppeladler im oberen Felde; der Helm aber trägt ein Jägerhorn vor einem Pfauenbusch – war ja doch Ruggiero de Tassis im Jahre 1452 als Oberjägermeister in Dienste Kaiser Friedrichs III. getreten – von dem Thurm mit den Lilien der Della Torre findet sich also im Taxis’schen Wappen älterer Zeit keine Spur. Dagegen fehlt wieder in dem auf der Medaille des Lamoral Claudius [S. 77, Nr. 33] beschriebenen Wappen der Taxis’sche Dachs, und sind in 1 und 4 deutlich der Thurm und hinter demselben die gekreuzten Lilienscepter sichtbar. Man sieht, es fehlt die Uebereinstimmung der Daten, deren Zwiespalt erst aus der Einsicht in die Originaldiplome gelöst werden könnte, und so wie die Dinge stehen, weist Alles auf einen verschiedenen Ursprung der Familien Thurn und Taxis hin, und zwar daß das gräfliche Haus Thurn von den Statthaltern in Mailand, den Grafen della Torre abstamme, während das Haus Taxis in Südtirol seinen Anfang genommen habe. Durch Heiratsverbindungen beider Häuser habe aber eine frühe Vereinigung von Namen und Wappen stattgefunden. Das heutige Wappen der Thurn-Taxis ist folgendes: Gevierter Schild mit Mittelschild und eingeschobener Spitze. Diese hat in Silber auf grünem Dreiberg einen grünen Baum, vor dessen Stamm ein Fisch balkenweise gelegt ist. (Neresheim). Der Mittelschild ist gespalten und zweimal getheilt mit einem auf der oberen Kreuzung liegenden Herzschildchen, das in Blau einen schreitenden silbernen Dachs (Taxis) enthält. 1 und 4 des Mittelschildes hat in Silber einen rothen Thurm, dahinter zwei blaue Gleven oder Lilienstäbe geschrägt (Thurn); 2, 3 und 6: in Gold einen blaugekrönten rothen Löwen (Valsassina), und 5: in Roth eine silberne Scheere (Scherenberg). Der erste Platz des Hauptschildes enthält das Wappen des ehemaligen Reichsstiftes Buchau und ist geviertet. 1 und 4 zeigt das sogenannte Hohenstauf’sche oder schwäbisch herzogliche Wappen, nämlich wieder geviertet, a und d: in Gold drei schreitende schwarze Löwen übereinander, b und c: in Gold und Silber gewirkt; 2 und 3: in Grün ein ausgeschweiftes rothes Kreuz, im rechten Oberwinkel eine goldene Sonne, im linken einen silbernen Mond (soll das Wappen der Stifter von Buchau, der Grafen Kesselberg, gewesen sein). Der zweite Platz des Hauptschildes ist gespalten, hat vorn in Gold eine rothe Kirchenfahne mit blauen Ringen und Fransen (Feldkirch), hinten auf Veh einen Hermelinpfahl (Bregenz). Der dritte Platz mit dem Wappen der ehemaligen Abtei St. Ulrich und Afra zu Augsburg ist geviertet. 1: in Blau ein silberner Schrägebalken, oben und unten von je zwei hintereinanderschreitenden goldenen Löwen beseitet (Grafschaft Dillingen); 2 und 3: in Schwarz drei silberne Balken, davor ein goldener Löwe; 4 in Schwarz ein schwebendes goldenes Kleeblattkreuz. Der vierte Platz endlich ist gleichfalls gevierter und hat in 1 und 4 einen goldenen Felsberg, in Blau; 2 und 3: ein schwebendes silbernes Kreuz in Roth wegen Krotoszyn. Aus diesem Schilde ruht die fürstliche Krone. Schildhalter: zwei goldene Löwen, nickt wie es in Hefner-Siebmacher’s „Wappenbuch“, Bd. I, Abthl. 3, S. 20. heißt: „Kronen“. Das Ganze umgibt ein fürstlich gekrönter, hermelingefütterter purpurner Wappenmantel. Eine treue Abbildung dieses Wappens enthält „J. Siebmacher’s Großes und allgemeines Wappenbuch in. einer neuen vollständig geordneten und reich vermehrten Auflage, in Verbindung mit Mehreren herausgegeben [84] und mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen begleitet von Otto Titan von Hefner“ (Nürnberg 1859, Bauer und Raspe, 4°.) im I. Bande, 3. Abtheilung, Tafel 40. Auf den folgenden Tafeln 41, 42 und 43 sind das Stammwappen, das vermehrte Wappen, das Wappen der Freiherren und Grafen Thurn und Taxis, der Freiherren von Taxis und Bordogna, der Grafen Taxis-Bordogna, der Grafen Taxis und Thurn-Valsassina, der Grafen Taxis zu Taxis, Thurn und Valsassina und der Fürsten zu Thurn und Taxis abgebildet. – Devise. Der spanische Zweig der Thurn-Taxis hat von dem Könige Philipp II. für seine stets bewiesene Treue, besonders in den Niederlanden, die Devise: „Perpetua fide“ ins Wappen erhalten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Thurn-und-Taxis-Post (Wikipedia).
  2. Vorlage: [S. 74, Nr. 22].