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BLKÖ:Stojaković, Georg

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Stojan, Michael
Band: 39 (1879), ab Seite: 135. (Quelle)
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Stojaković, Georg (k. k. Hofrath des obersten Gerichtshofes zu Wien, geb. zu Palanka im Bacser Comitate Ungarns im Jahre 1811, gest. zu Wien 28. November 1863). Er war serbischer Nationalität und griechisch nicht unirter Religion. Nach beendeten Rechtsstudien erlangte er das Doctorat und ließ sich in Pesth als Advocat nieder; er zeichnete sich in der Proceßführung hervorragend aus und war insbesondere Vertreter serbischer Parteien. Als im Jahre 1842 die Familie Obrenovics aus Serbien vertrieben wurde, übertrug ihm Fürst Milosch die Führung derjenigen Processe, welche er gegen die fürstlich serbische Regierung anhängig gemacht hatte. Stojaković mußte zu diesem Zwecke drei Jahre in Belgrad verweilen, und es gelang ihm, Processe zum Theil auf dem Rechtswege zu gewinnen, zum Theil durch dieselben für seinen Clienten günstige Vergleiche zu erzielen. 1848 nahm er an dem bekannten Slavencongresse in Prag, später an der serbischen Volksversammlung in Karlowitz theil, und von da nach Pesth zurückgekehrt, ward er von der Kossuth’schen Rebellenherrschaft drei Monate lang gefangen gehalten. Aus dem Gefängnisse entlassen, begab er sich nach Wien und schloß sich der k. k. Regierung enge an, die ihn wegen seiner hervorragenden juridischen Kenntnisse der im Jahre 1849 tagenden Gesetzgebungs-Commission beigab. Nach Beendigung des ungarischen Krieges wurde er Appellationsrath des Pesther Oberlandesgerichtes und als solcher später nach Temesvár übersetzt. 1856 ernannte ihn die k. k. Regierung zum Hofrathe bei dem Wiener obersten Gerichtshofe. Nach Auflösung desselben, soweit dies auf Ungarn Bezug hatte, wurde er Septemvir in Pesth, trat diesen Dienst jedoch nicht an, sondern nahm einen dreimonatlichen Urlaub, während welcher Zeit er bei dem letzten Karlowitzer Serbencongresse als Schriftführer mitwirkte, als solcher die bekannten Karlowitzer Beschlüsse redigirend. Mittlerweile war er zum Referenten der juridischen Abtheilung der königlich-ungarischen Hofkanzlei ernannt worden. Hier that er sich besonders dadurch hervor, daß er die ihm von seinem Chef Grafen Forgach zur Verbesserung des Justizwesens für Ungarn aufgetragenen Arbeiten mit musterhafter Umsicht ausführte. Stojaković, ein rein demokratischer Charakter, war in politischer Richtung ein ausgesprochener Serbenfreund und plaidirte in letzter Zeit zwar nicht für die Constituirung der Wojwodina, wohl aber für die Errichtung eines serbischen Districtes.

Groß-Becskereker Wochenblatt, 1863 Nr. 49: „Nekrolog“. – Presse (Wiener [136] polit. Blatt) 1863, Nr. 329, Abendblatt. – Brünner Blatt, 1863, Nr. 280. – Wiener Zeitung, 1863, Nr. 277. – Fremden-Blatt. Von Gustav Heine (Wien 4°.) 30. November 1863, Nr. 329. – Glasnik dalmatínski, d. i. Dalmatinischer Bote (Zara, Fol.) 1864, Nr. 3.
Porträt. Ueberschrift: „Dr. Jíří Stojaković“. Holzschnitt ohne Angabe des Zeichners und Xylographen. Medaillon, zu beiden Seiten von Lorbeerzweigen umrahmt, in der čechischen Zeitschrift „Praha“, d. i. Prag, 1867, Nr. 23, S. 353.