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BLKÖ:Schittlersberg, August Veit von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Schitthelm, Ignaz
Band: 30 (1875), ab Seite: 45. (Quelle)
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Schittlersberg, August Veit von[BN 1] (Staatsrath und Präsident des k. k. General-Rechnungs-Directoriums, geb. im Jahre 1751, gest. zu Wien am 24., nach Kayser’s „Bücherlexikon“ I, 87, am 25. Februar 1811). Aus einer böhmischen, mit Diplom vom 20. September 1691 geadelten Familie, welche nicht zu verwechseln ist mit einer andern gleichfalls böhmischen Familie, den Schitler von Schittersberg, welche ihren Adel mit Diplom ddo. 18. Juni 1693 erlangt hat. August Veit von S. scheint in Mähren geboren zu sein und daselbst seine Studien beendet zu haben, denn in Jünglingsjahren erlangte er an der Universität zu Olmütz die philosophische Doctorwürde. Nun trat er in den Jesuitenorden, ohne doch lange in ihm zu verbleiben, da noch während seines Noviziates der Orden aufgelöst wurde. Er gab aber nun auch die geistliche Laufbahn auf und begann, um sich dem Staatsdienste zu widmen, das Studium der Rechte an der Prager Hochschule. Nach Beendigung derselben wurde er mit dem Hofrath von Raab [Bd. XXIV, S. 155] bekannt, welcher damals mit dem Robot-Abolirungswesen in Böhmen eine Totalreform der bisherigen Mißbräuche vorzunehmen hatte, und dieser zog den jungen Mann, welchen er bald als einen solchen erkannte, wie sie zu Mitarbeitern an einem schwierigen und verantwortlichen Auftrage am wünschenswerthesten sind, in den Geschäftskreis seiner Untergebenen, wo er sich durch Energie, Rechtlichkeit und unermüdlichen Arbeitsgeist so sehr hervorthat, daß wohl Raab seine bleibende Aufnahme in den allerhöchsten Dienst als sehr zweckmäßig erkennen mußte. Schittlersberg wurde daher im Jahre 1783 zur Cameral-Hauptbuchhaltung als k. k. Rechnungs-Official berufen. In dieser Eigenschaft blieb er durch sechs Jahre, seine eminenten Fähigkeiten waren dem damaligen Präsidenten der gewesenen Hofrechenkammer, Karl Grafen von Zinzendorf, aufgefallen und am 19. Mai 1789 wurde S. zum Hofsecretär bei der bemeldeten Hofstelle mit der Verwendung [46] im Präsidialbureau ernannt. Als im Jahre 1792 die Hofrechnungskammer aufgelassen wurde, wurde S. in den Quiescentenstand versetzt, trat aber schon 1794 wieder als Hofsecretär in Activität und fand Verwendung bei der neu creirten obersten Staatscontrole; drei Jahre später ward er zur Oberleitung der Bankbuchhaltung mit dem Charakter eines Hofbuchhalters berufen. Aber auch diesem neuen Wirken wurde er schon ein Jahr darauf entrückt und als Hofcommissär nach Rastatt abgeordnet, um die Ausgleichung mit Frankreich hinsichtlich der niederländischen Schulden zu pflegen. In Folge seiner anerkannten auserlesenen Geschicklichkeit wurde er schon im Jahre 1799 k. k. wirklicher Hofrath bei der obersten Staatscontrole und bald darauf auch Mitreferent der Hofcommission für die Classensteuer-Angelegenheiten. Als dann gegen Ende des Jahres 1801 auch diese Behörde, deren Glied er damals war, aufgelöst wurde, erhielt er die einstweilige Bestimmung, unter den Augen des Staats- und Conferenzministers Grafen von Kolowrat an der Leitung der Staats- und Centralgeschäfte mitzuarbeiten. Unter dem 6. September des nächsten Jahres wurde er bestimmt, die Führung des Staats-Central-Rechnungswesens und eine Woche später auch jene der Cameral- und Banko-Hofbuchhaltung als Mitreferent der geheimen Credits-Hofcommission zu übernehmen. Sein ganzes Trachten war nun darauf hingestellt, dem Staats-Creditwesen eine bessere Verwaltungsform zu verschaffen, und der Plan zur Systemisirung der noch derzeit bestehenden Credits-Hofbuchhaltung ist sein Werk und erhielt die kaiserliche Sanction. Auch entwarf er den Organisirungsplan eines neuen Central-Staatsrechnungswesens, welcher mit dem J. 1803 in Wirksamkeit gesetzt wurde. Wer nur einigermaßen mit den Principien einer materiellen Staatsökonomie und der höheren Comptabilität, welche jederzeit Hand in Hand gehen müssen, vertraut ist, wird die unsägliche Schwierigkeit solcher Elucubrationen begreifen, und Schittlersberg hatte seine tiefe Sachkenntniß so glänzend dargethan, daß fortan bei jeder ähnlichen Angelegenheit sein Rath eingeholt wurde, wenn es sich um Aemter handelte, mit denen eine Verrechnung nothwendig in Verbindung gebracht werden mußte. So kam es denn, daß er auch bei der Errichtung des Hofbauamtes und der betreffenden Buchhalterei werkthätig Einfluß nahm. Indessen war die Wirksamkeit der Buchhaltungen so vielfach ausgedehnt worden, daß es nicht mehr möglich schien, dieselben auf die bisherige Weise zu übersehen, und es wurde deshalb eine eigene Hofstelle für nöthig befunden, deren ausschließende Beschäftigung es sein sollte, das Rechnungswesen der Monarchie zu leiten, den Geschäftsgang der Buchhaltereien zu controliren und die sorgfältige Beachtung der dießfalls bestehenden Normative zu überwachen. So entstand das General-Rechnungsdirectorium, wozu der Entwurf ebenfalls eine Schöpfung Schittlersberg’s war und zu dessen Chef er im Jahre 1805 mit der Würde eines k. k. General-Rechnungsdirectors ernannt ward. Doch schon nach sechs Monaten wurde er zum wirklichen Staats- und Conferenzrath und zwei Jahre darnach zum Präsidenten desselben Directoriums, unter gleichzeitiger Verleihung der geheimen Rathswürde, befördert. Im April 1809 wurde er neuerdings zur Dienstleistung bei dem Staatsrathe berufen, jedoch mit Beibehaltung seines Präsidiums. Aber solchen Anstrengungen, [47] wie seine Dienste sie erforderten, waren seine physischen Kräfte auf die Dauer nicht gewachsen. In den letzten Jahren immer leidender, starb er im Alter von 60 Jahren. Noch sei bemerkt, daß S. die „hinterlassenen philosophischen Schriften“ des am 4. Juni 1782 verstorbenen Johann F. Binder Freiherr von Krieglstein in 2 Bänden (Prag 1793, Schönfeld, 8°.) herausgegeben hat. S., damals Quiescent, stand ziemlich rathlos und vereinsamt da und schwankte, ob er für die gelehrte Laufbahn sich entscheiden oder auf seine Wiederanstellung im Staatsdienste warten solle – als seine Wiederanstellung über seine Zukunft entschied.

Oesterreichs Pantheon. Gallerie alles Guten und Nützlichen im Vaterlande (Wien 1831, M. Chr. Adolph, 8°.) Bd. I, S. 57. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1835, 8°.) Bd. IV, S. 539. – Der Sammler (Wiener Unterhaltungsblatt,4°.) 1811, S. 388.

Berichtigungen und Nachträge

  1. Veit (auch Veith) von Schittlersberg, Augustin, siehe denselben: Schittlersberg, August Veit von [Bd. XXX, S. 45]. Nachtrag. Daß Schittlersberg während [78] einer unfreiwilligen Quiescentenpause die hinterlassenen philosophischen Schriften des Freiherrn Binde von Krieglstein herausgegeben, wurde in seiner Lebensskizze berichtet, daß er aber gedichtet und den Prater besungen hat, ist dort nicht erwähnt. Das Gedicht erschien unter folgendem Titel: „Augusti Veith a Schittlersberg Nemus Urbi Vindobonensi proximum vulgo Prater. Poema postumum. Edidit adjecta versione germana Ant. Stein, Philologiae Professor“ (Vindobonae 1811, typis Antonii Strauss, p. XVI, S. 94). Der Herausgeber des lateinischen Poems, dem die deutsche Uebertragung beigefügt, ist der berühmte Philolog Anton Joseph Stein, dessen Biographie in diesem Werke [Bd. XXXVIII, S. 20–23] enthalten ist. . [Bd. 50, S. 77 f.]