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BLKÖ:Scheuchenstuel, Karl Freiherr

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Scheu, Fidelis
Band: 29 (1875), ab Seite: 240. (Quelle)
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Scheuchenstuel, Karl Freiherr (k. k. Sectionschef im Finanzministerium, geb. zu Schwarzenbach in Kärnthen 28. October 1792, gest. zu Salzburg 21. Juli 1867). Ueber die Familie der Scheuchenstuel vergleiche das Nähere in den Quellen S. 242. Karl S. ist ein Sohn des Graf Thurn’schen Eisenwerk-Verwesers Franz Xaver von Scheuchenstuel aus dessen Ehe mit Clara Rauscher (gest. 20. März 1823). Das Gymnasium und die philosophischen Studien beendete er 1810 zu Klagenfurt. Um sich für das montanistische Fach, wofür er eine besondere Vorliebe hatte, vorzubereiten, begab er sich nach Wien, wo er in den Jahren 1811 und 1812 höhere Mathematik, Chemie, Technologie und Mechanik hörte. Nach einer darauf unternommenen Fußreise durch Oesterreich, Böhmen und Steiermark kehrte er in seine Heimat zurück und wurde anfangs 1813 Verweser der bedeutenden Graf Thurn’schen Gewerkschaft Schwarzenbach, worauf ihm in kurzer Zeit der Graf auch noch die Verwaltung des benachbarten Stahlhammerwerkes Streiteben bei Guttenstein übertrug. Während S. diese Posten versah, oblag er privat dem Studium der Rechtswissenschaft und erhielt die Erlaubniß, sich daraus den Prüfungen an der Gratzer Hochschule zu unterziehen. Im Jahre 1820 machte S. die Prüfung aus dem Civil-, 1822 aus dem Criminal-Richteramte, und im folgenden Jahre gab er seine bisherige Stellung auf und kaufte zu St. Veit im Wimitzthale im Klagenfurter Kreise ein kleines [241] Stahlhammerwerk, das er nun selbst betrieb. Als ihm aber dieser beschränkte Wirkungskreis auf die Dauer nicht zusagte, bewarb er sich um die eben erledigte Stelle des k. k. Berggerichts-Substituten zu Bleiberg im Villacher Kreise, welche er von 1825 bis 1832 versah, wozu er im Jahre 1830 noch die Verwaltung der fürstbischöflichen Werkschaften übernahm. In der Zwischenzeit unternahm er gemeinschaftlich mit dem Grafen Thurn zu Fachzwecken eine größere Reise, auf welcher er die berühmten Eisenwerke zu Gleiwitz, Malapann, Königshütte u. a. besuchte. Im September 1832 gab er beide Bedienstungen, die kaiserliche und fürstbischöfliche, auf und übernahm die Rad- und Hammerwerks-Direction des Herrn Dickmann von Secherau [Bd. III, S. 279] in der Mosinz und Lölling im Klagenfurter Kreise, welche er aber schon zwei Jahre später mit der Stelle eines k. k. Bergrathes, die ihm zu Hall in Tirol verliehen wurde, vertauschte. In der Folge wurde S. Oberbergamts-Director und Bergrichter zu Leoben, von wo er nach Wien in’s Ministerium berufen wurde. Daselbst zuletzt Sectionschef, als welcher er die Montanangelegenheiten unter sich hatte, trat er im Juli 1864 in den Ruhestand über, den er noch drei Jahre in Salzburg genoß, wohin er sich zurückgezogen hatte und wo er im Alter von 75 Jahren starb. Bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste überreichte ihm ein Comité von Fachgenossen eine Denkmünze. Was S.’s amtliche Thätigkeit betrifft, so concentrirt sich dieselbe in dem österreichischen Berggesetze, dessen Verfasser er war. Im Jahre 1835 hatte er im Auftrage der Regierung zur Besichtigung ausländischer Werke eine Reise in die Schweiz, nach Baden, Württemberg und Bayern gemacht und nach seiner Rückkehr einen ausführlichen Bericht über den Befund der bereisten Schmelz-, Walz- und Hammerwerke, wie endlich auch über den Salinenbetrieb vorgelegt. In früherer Zeit war S. in seinem Fache in den Blättern der k. k. Gesellschaft des Ackerbaues und der Industrie für Kärnthen, wie in dem Wochenblatt „Carinthia“ schriftstellerisch thätig, so z. B. schrieb er: „Ueber den vormaligen Bergbau im Möllthale des Villacher Kreises“, – „Ueber den Eisenhandel in Nordamerika“ (Carinthia 1825, Nr. 1–4); – „Ueber Holzverkohlung, mit besonderer Rücksicht auf Kärnthen“ (ebd. 1815, Nr. 34 und 35); – „Ueber die Darstellung des Fabriken- und Gewerbswesens in Oesterreich von St. von Keeß“ (ebd. 1820, Nr. 2); – „Ueber die Anwendbarkeit des Baader’schen Flammenofens mit Gebläse auf unsere Eisen- und Frischmanipulation“ (ebd. 1823, Nr. 1); – „Ueber den Ovir in Kärnthen“ (ebd. 1824, Nr. 15–17) u. s. w. Auch eine Zusammenstellung über die österreichischen Consularberichte mehrerer Jahre in Bezug auf den österreichischen Eisenhandel im Auslande floß aus seiner Feder. Die Widmungsurkunde der Denkmünze, welche zu S.’s Ehren geprägt wurde, bezeichnet an einer Stelle am treffendsten seine Verdienste, indem sie bemerkt, „daß über seine Anregung, Förderung und auch eigene Wirksamkeit wichtige Fortschritte im Bergwerks- und Hüttenbetriebe, sowie durchgreifende und umfassende Reformen im Gebiete der Berggesetzgebung in Oesterreich stattgefunden haben“; ferner daß er „unausgesetzt die Hebung des bergmännischen Geistes und des berufsmäßigen Zusammenhanges der Bergwerksverwandten in der Gesammtmonarchie angestrebt und gefördert habe“. [242] Seit 1814 war S. mit Constantia von Illigstein verheirathet, aus welcher Ehe vier Töchter stammen: Karoline, vermälte Maximilian von Ow; Marie, vermälte Pacher; Bertha (geb. 1828, gest. 26. April 1858) und Emma. S. wurde in Würdigung seiner Verdienste mit dem Orden der eisernen Krone zweiter Classe ausgezeichnet und den Statuten desselben gemäß im Jahre 1856 in den Freiherrnstand erhoben.

Freiherrnstands-Diplom ddo. Wien 31. October 1856. – Gratzer Abendpost 1864, Nr. 245: „Die Scheuchenstuel-Medaille“. – Klagenfurter Zeitung 1864, Nr. 175, im Feuilleton: „Des Freiherrn Karl v. Scheuchenstuel Abschiedsgruß“. – Medaille. Die in der Biographie erwähnte, zu Ehren S.’s geprägte Denkmünze stellt auf der Aversseite das Bildniß desselben, auf der Reversseite das freiherrliche Wappen mit der Zueignungs-Devise vor. Sie wurde von Radnitzky ausgeführt und unter des Hauptmünzamt-Directors Hassenbauer unmittelbarer Leitung in Silber und Bronze geprägt. Zugleich mit der Denkmünze wurde S. ein Album, welches die Bildnisse seiner Freunde und Verehrer in Photographien enthielt, am 26. September 1864 durch eine Deputation, an deren Spitze der Ministerialrath Ritter von Rittinger und Oberbergrath Freiherr von Hingenau sich befanden, in Salzburg mit einer auf Pergament geschriebenen Widmungsurkunde überreicht. – Freiherrliches Wappen. Ein nach der Länge getheilter Schild. In der rechten rothen Schildeshälfte erscheint die Gestalt eines nackten Knäbleins mit gekrausten Haaren, beide Hände in die Hüften gestemmt und auf einem aus dem Fußrande hervorgehenden grünen Berge vorwärts gestellt. Die linke goldene Schildeshälfte zeigt die Gestalt eines auf einem aus dem Fußrande hervorkommenden grünen Berge vorwärts gekehrt stehenden Jägers in grünem Leibrocke, derlei Beinkleide und rundem Hute, mit rücklinks und niederwärts überhangener Büchse, einer an der rechten Hüfte herabhängenden Pulverflasche, mit der Rechten ein gelbes Jagdhorn, zum Blasen ansetzend, und in der gesenkten Linken einen rechtwärts und vorgestellt schreitenden braunen Leithund am Leitseile führend. Auf dem Schilde ruht die Freiherrnkrone mit zwei daraufgestellten gekrönten Turnierhelmen; von dem rechten derselben hängen schwarze mit Gold und von dem linken rothe mit Silber unterlegte Helmdecken herab. Die Krone des rechten Helms trägt eine der im Schilde ersichtlichen ähnliche Knabengestalt auf grünem Berge in der Oeffnung eines rothen Adlerfluges; auf der Krone des linken Helms sitzt zwischen zwei mit den Mundlöchern von einander gekehrten Büffelhörnern, von denen das rechte schwarz und das linke golden ist, ein silberner Hund, einwärts gekehrt, mit rother Zunge und schwarzem Halsbande.