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BLKÖ:Romagnosi, Giandomenico

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 26 (1874), ab Seite: 313. (Quelle)
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Romagnosi, Giandomenico (Rechtsgelehrter, geb. zu Salso Maggiore bei Piacenza 13. December 1761, gest. zu Mailand 8. Juni 1835). Sein Vater Bernardino R. war in Piacenza öffentlich bedienstet. Der Sohn zeigte in der Jugend nichts weniger als hervorragende Anlagen. Er kam im Jahre 1775 in das Collegium Alberoni in seiner Vaterstadt, wo er philosophische Studien, noch mehr aber Physik betrieb, wie denn auch in späteren Jahren mathematische Arbeiten ihm über seine Dürftigkeit forthalfen. Im Jahre 1781 bezog er die Universität in Parma und erlangte 1786 das Baccalaureat im canonischen Civilrechte. Bald darauf trat er mit seinem Werke über den Ursprung des Strafrechts [die Titel seiner Werke folgen weiter unten] auf und erregte mit demselben große Aufmerksamkeit in Fachkreisen, gerieth aber darüber mit einem seiner Freunde in einen wissenschaftlichen Streit. Im Jahre 1791, nach Anderen 1793, erlangte er – mehr durch den Einfluß seines Vaters, als durch sein damals bereits beachtenswerthes Verdienst – die Stelle eines Prätors zu Trient in Südtirol, die er bis zum Jahre 1805 versah. Im Jahre 1797 legte ihm der Trienter Bischof den Titel eines Hofrathes bei. Die bald darauf ausgebrochenen Kriegswirren brachten auch in seine Stellung eine Veränderung. Die Franzosen, die als Sieger die Stellen besetzten, ernannten ihn zum General-Secretär des oberen Rathes, was ihm einen Proceß auf den Hals brachte, als die Franzosen vertrieben und die alten Verhältnisse wieder hergestellt waren. Der höchste Gerichtshof zu Innsbruck sprach ihn jedoch von aller Schuld frei. Als die französischen Heere von Neuem das Land besetzten, wurde R. im Jahre 1805 nach Parma berufen, um den Lehrstuhl des öffentlichen Rechts an der dortigen Universität einzunehmen. Im Jahre 1806 wurde er in Mailand im Justizministerium angestellt; aber schon im folgenden Jahre Professor in Pavia, von wo er wieder als Professor an die Rechtsschule in Mailand berufen wurde. Mit dem Aufhören der französischen Herrschaft verlor R. im Jahre 1817 seine Stelle und war nun zunächst auf seine wissenschaftlichen Arbeiten und Ertheilen von Privatunterricht angewiesen. Einige Zeit lebte er in Venedig. Nach Einigen hätte er im Jahre 1824 über Antrag des Lords Guilford ein Lehramt an der Universität zu Corfù angenommen; nach Anderen wäre er bis an sein Lebensende in Mailand geblieben, was wahrscheinlicher ist, da, er ja seit 1812 an beiden Füßen gelähmt war. Nach langem Leiden starb er im Alter von 74 Jahren. Die Titel seiner selbstständig erschienenen Werke sind: „Genesi del diritto penale“ (Pavia 1791, 8°.; settima ediz. con nuovi documenti illustrativi, somministrati dall’ autore p. B. Branca, Milano 1840, 8°.); von Heinrich Luden deutsch übersetzt (Jena 1833); – „Che chosa è uguaglianza?“ (Triente 1793, 8°.); – „Che chosa è liberta“ (ibid. 1793, 8°.); – „Discorso sull’ amor delle donne considerato [314] come motore precipuo della legislazione“ (ibid. 1793, 8°.); – „Istituzioni di diritto amministrativo“ (Milano 1814, Malatesta, 8°.); – „Principj fondamentali di diritto amministrativo onde tessere le instituzioni“ (ibid. 1814, 8°.); – „Costituzione d’una monarchia nationale rappresentativa“ (Philadelphia 1815), diese Schrift verwickelte den Mailänder Patrioten in eine Untersuchung, welche nach längerer Haft, in der er zu Venedig gehalten worden, resultatlos blieb; – „Introduzione allo studio del diritto pubblico universale“, 2 Bände (Parma 1805; 2da edizione Milano 1825, 8°.); – „Assunto primo della scienza del diritto naturale“ (Milano 1820, Ferrario; Pavia 1827, 8°.); – „Dell’ insegnamente primitivo delle matematiche“, 2 Bände (Milano 1822, 8°.); – „Della condotta delle acque secondo le vecchie, intermedie e vigenti legislazoni dei diversi paesi d’Italia etc. etc.“, 6 Bände (ibid. 1823 et s., 8°.; neue Ausg. in 4 Bdn. ebd. 1835, 8°.); – „Che cosa è la mente sana?“ (ibid. 1827, 8°.); – „Della suprema economia dell’ umano sapere in relazione alla menta sana?“ (ibid. 1828); – „Dell’incivilimento italiano in relazione della giurisprudenza“ (Milano 1829, Lampato, 8°.); – „L’antica morale filosofia“ (ibid. 1831, 8°.); – „Instruzione intorno alle servitú rurali, eccetuata la materia degli acquedotti“ (ibid. 1835, 8°.); – „Collezione delle scelte consultazioni forensi. Con note“ (Milano 1836–1839: neue Ausgabe, 3 Bände, 1845, 8°.); – „Opuscoli su varj argomenti di diritto filosofico“ (ibid. 1837, 8°.). Seine gesammelten Werke erschienen unter dem Titel: „Opere riordinate ed illustrate da D. A. de Giorgi“, 6 Bde. Milano 1841–1845, 8°.). Auch besorgte R. im amtlichen Auftrage in den Jahren 1812–1814 zu Mailand die Redaction des „Giornale di giurisprudenza universale“. R. verknüpfte in seinen Studien Philosophie und Rechtskunde zu einer strengen wissenschaftlichen Einheit. Seine Forschungen gingen von der Theorie des Strafrechtes aus und zogen das öffentliche Recht und die Entwickelung der Civilisation des menschlichen Geschlechts in ihren Kreis. Sein Hauptwerk über den Ursprung des Strafrechts begründete seinen Ruf. Mit großer logischer Schärfe leitet er darin das Strafrecht des Staates aus der Nothwendigkeit der indirecten Vertheidigung ab. Die beste Ausgabe dieses wissenschaftlich bedeutenden Werkes ist die vierte, noch bei Lebzeiten des Autors mit Zusätzen und Erläuterungen, welche Romagnosi selbst dem Herausgeber Piatti mitgetheilt, im Jahre 1832 zu Florenz erschienene. Auch fügte R. in Verbindung mit Poli zu Longhena’s Uebersetzung des Lehrbuches der Philosophie von Tenneman (Mailand 1832) Anmerkungen hinzu. R. lebte, seit er durch die österreichische Regierung seine Stelle verloren, in sehr gedrückten Verhältnissen, aber ungeachtet dessen hätte keiner seiner zahlreichen und bemittelten Freunde es gewagt, ihm eine Unterstützung anzubieten. Man kannte seine Delicatesse in diesem Puncte, die so weit ging, daß er keine Arbeit scheute, um nur vor seinen Freunden die gedrückte Lage zu verbergen, mit der er kämpfte. So geschah es denn, daß einer seiner Freunde, der von den Verhältnissen R.’s die genaueste Kenntniß hatte, sich mit seinem alten, dem Herrn treu ergebenen Diener in’s Einverständniß setzte und diesen zu überreden wußte, von Zeit zu Zeit so kleine Beträge in die Casse seines Herrn [315] fließen zu lassen, daß dieser, um seine äußere Lage überhaupt sehr unbekümmert, fortwährend in der Meinung blieb, es sei die Frucht seiner eigenen Arbeiten, von der er lebe. Noch sei eines Umstandes, der in der Geschichte der Wissenschaften nicht ganz unerheblich ist, gedacht. Romagnosi veröffentlichte im „Giornale di Trento“ – nach Anderen in der „Gazzetta di Roveredo“ – vom 3. August 1802 die Resultate einiger Versuche mit der Volta’schen Säule. In Folge dessen haben ihm mehrere Forscher, wie Configliachi (im Giornale di Fisica 1820), Libri (in der Antologia di Firenze 1827), J. Aldini (im Essai theoretique et pratique sur le Galvanisme, Paris 1804, p. 340), J. Izarn (Manuel du galvanisme, Paris 1840, p. 120) und einige Neuere die Entdeckung des Elektromagnetismus zugeschrieben. Poggendorff bemerkt nun dagegen, daß eine unbefangene Prüfung der im oberwähnten Blatte von Romagnosi mitgetheilten Notiz, welche Cesare Cantù in seiner in den Quellen genannten Schrift über Romagnosi wörtlich mittheilt, und die in der von Erlenmayer und Lewinstein herausgegebenen kritischen Zeitschrift für Chemie (Bd. II [1859], S. 242] auch deutsch gegeben ist, den Ungrund dieser Annahme hinreichend beweise. Nach seinem Tode vereinigten sich seine Freunde zur Herstellung eines sein Andenken verherrlichenden Monumentes. Dasselbe zeigt den großen Rechtsgelehrten auf einem curulischen Stuhle sitzend, unterhalb die einfache Inschrift: Joan Domenico Romagnosio | scientiae civilis | restitutori | an. MDCCCXXXXIIII.

Cantu (Cesare), Notizia di Gian Domenico Romagnosi (ediz. seconda Prato 1840, 8°.). – Ferrari (Giuseppe)[WS 1], Saggio sulla mente di G. D. Romagnosi (Milano 1835, 8°.). – Rosso (Franc. del), Romangnosi criticato e difeso (Firenze 1838, 8°.). – Sacchi (Giuseppe), Biografia di G. D. Romagnosi con appendice (Milano 1835, 8°.). – Indicatore (Milano, 8°.) II. serie, tomo 1 (1823), p. 101–125: „Sulle opere di G. D. Romagnosi“, da Celso Marzucchi. – Morgenblatt (Stuttgart, Cotta, 4°.) 1835, S. 814. – Poggendorff (J. C.), Biographisch-literarisches Handwörterbuch zur Geschichte der exacten Wissenschaften (Leipzig 1859, Joh. Ambr. Barth, gr. 8°.) Bd. II, Sp. 681. – Conversations-Lexikon der neuesten Zeit und Literatur. In vier Bänden (Leipzig 1852, F. A. Brockhaus, gr. 8°.) Bd. III, S. 782. – Oesterreichische National-Encyklopädie von Gräffer und Czikann (Wien 1837, 8°.) Bd. VI, Suppl, S. 587. – Porträte. 1) Unterschrift: G. G. Romagnosi. E. Legnani-Bisi dis., L. Rados inc. 1825 (vortreffliches Bild); – 2) Unterschrift: Gian Domenico Romagnosi. Lit. Corbetta.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Ferrari (Giovanni).