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BLKÖ:Pfleger Ritter von Wertenau, Anton

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Pfleger, Ernst
Band: 22 (1870), ab Seite: 199. (Quelle)
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2. Anton Pfleger Ritter von Wertenau (Staats- und Conferenzrath, geb. zu Eisnern in Krain 24. März 1748, gest. zu Wien 27. Mai 1820). Sein Vater war ein nicht unbemittelter Eisengewerk; der Sohn beendete Gymnasium und Philosophie in Laibach und bezog dann die Wiener Hochschule, wo er die Rechte hörte. Er wendete sich nun dem Lehramte zu und wurde im Jahre 1774 Professor der Rechte am Lyceum in Lemberg, auf welchem Posten er 24 Jahre hindurch thätig war und mit demselben in den letzten zwei Jahren noch die Stelle eines Landrathes mit Sitz und Stimme verband. Im Jahre 1798 wurde er zum ostgalizischen Appellationsrathe befördert und zugleich seines Lehramtes enthoben; im Jahre 1801 als Hofrath im Justizfache zu der damaligen galizischen Hofkanzlei berufen, und nach der im Jahre 1802 erfolgten Auflösung dieser Stelle in gleicher Eigenschaft zur obersten Justizstelle übersetzt. Im Jahre 1805 kam er als Hofrath in das Staats- und Conferenz-Departement der inländischen Geschäfte, wurde noch im nämlichen Jahre Staats- und Conferenzrath, im Jahre 1808 Ordenskanzler des goldenen Vließes, 1814 wirklicher geheimer Rath, als welcher er im Jahre 1817 nach Austritt des zum obersten Justizpräsidenten ernannten Grafen Wallis an der Leitung der Geschäfte des Staatsrathes wesentlich theilnahm. P. hatte im Jahre 1809 unmittelbaren Antheil an der Revision des bürgerlichen Gesetzbuches. „Für die Rechtspflege“, schreibt einer seiner Biographen. „war er der mächtige Schild der Gerechtigkeit, des Verdienstes und der Unabhängigkeit der Gerichte. Mit Diplom vom 12. December 1806 erhielt P. den erbländisch-österreichischen Ritterstand. [Erneuerte vaterländische Blätter für den österreichischen Kaiserstaat (Wien, 4°.) Jahrg. 1820, Intelligenzbl. Nr. 61. – Oesterreichischer Zuschauer, herausg. von J. S. Ebersberg (Wien, 8°.) Jahrg. 1828, Bd. I, S. 364, im „Rückblick in die Vergangenheit“. – Materialien für Gesetzkunde und Rechtspflege in den österreichischen Erbstaaten. Herausgegeben von Dr. C. Jos. Pratobevera (Wien 1824 u. f., 8°.) Bd. V, S. 438. – [200] Wappen. Der Länge nach getheilter Schild; in der rechten schwarzen Hälfte ein rechtsgekehrter goldener Greif, in der linken goldenen Hälfte ein schrägrechter blauer Balken mit drei untereinander stehenden goldenen Rosen belegt.]. –