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BLKÖ:Mikolasch, J. E.

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mikolasch
Band: 18 (1868), ab Seite: 281. (Quelle)
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Mikolasch, J. E. (Schriftsteller, geb. zu Meinetschlag in Böhmen im Jahre 1811, gest. zu Wien 11. September 1845). Der Sohn armer Landleute, der von früher Jugend auf sich selbst und seine Talente angewiesen war. Durch Unterrichtertheilen brachte er sich mühselig fort, vollendete die Studien, erlangte die juridische Doctorwürde, und dem Lehramte der Staatswissenschaften sich widmend, wurde er Professor derselben an der Theresianischen Ritterakademie. Die Mußestunden seines strengen Berufes gehörten den Musen, und unter dem Pseudonym Ulrich Kosheim ließ er mehrere Novellen in verschiedenen Almanachen erscheinen, die eine nicht gewöhnliche Erfindungsgabe und ein unbestreitbares poetisches Talent verriethen. In den letzten Lebensjahren schrieb er auch Dramatisches, ohne, ungeachtet des Zuredens seiner Freunde, sich entschließen zu können, Einiges davon, was sich vollends für die Oeffentlichkeit eignete, derselben zu übergeben. Endlich gelang es seinem Freunde Otto Prechtler, ihn zu überreden, daß er ein größeres Stück, das dreiactige Lustspiel: „Die verhängnissvolle Reise“ der Hofburg-Theater-Direction zur Aufführung überreichte. Der damalige Oberstkämmerer, Moriz Graf Dietrichstein, fand das Stück aufführbar, zeigte dem in Mikolasch’s Abwesenheit in dieser Angelegenheit bevollmächtigten Freunde Otto Prechtler dessen Aufnahme an, und als dieser dem Dichter die erfreuliche Nachricht überbrachte, fand er ihn auf dem Todtenbette. Das erwähnte Lustspiel wurde auch in den ersten Tagen des December 1845 gegeben und fand eine sehr freundliche Aufnahme. Der Dichter weilte seit einigen Monaten schon nicht mehr unter den Lebenden. Wohin sein poetischer Nachlaß, der aus mehreren anderen dramatischen Arbeiten und Studien bestand, gekommen, ist nicht bekannt. Wie freundlich ihm auch die Muse zulächelte, seinem wissenschaftlichen Berufe hatte sie ihn jedoch nicht entfremdet, dafür zeugen die zahlreichen rechtswissenschaftlichen Abhandlungen, die seit dem Jahre 1824 in der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ und im „Jurist“ erschienen sind. Es sind in ersterer, 1837: „Mit welchen Erfordernissen muß die gemeinrechtliche Cession eines Wechsels versehen sein?“ (Bd. I, S. 54); – „Haben bei einer Cession die mittelbaren Vormänner dem Cessionär zu haften?“ (Bd. II, S. 311); – 1838: „Ist der Pflichttheil immer nach dem Schätzungswerthe der Verlassenschaftsstücke zu bemessen?“ (Bd. I, S. 154); – „Ist die Einwendung, daß ein Wechsel, der sich äußerlich als förmlich darstellt, ein unförmlicher sei, zulässig?“ (Bd. I, S. 356); – 1839: „Ist ein nachträglich ausgefüllter giro in bianco gültig oder nicht?“ (Bd. I, S. 145); – „Ist der Erbe einer unterthänigen Realität, die er mit gerichtlicher Legitimation vor der Einantwortung gekauft hat, zur Entrichtung des Laudemiums verbunden?“ (Bd. I, S. 317); – 1840: „Gebühret das Retensions- und Compensationsrecht den förmlichen Wechseln an sich oder nur den Wechselforderungen der Kaufleute?“ (Bd. II, S. 57); – 1841: „Erläuterung der Allerh. Entschließung [282] vom 29. December 1838“ (Bd. I, S. 195); – „Ueber die Execution zur Sicherstellung“ (Bd. II, S. 252); – 1842: „Ueber die Beweiskraft widersprechender Zeugenaussagen“ (Bd. I, S. 218); – „Erlischt das persönliche Forderungsrecht durch den Uebergang der Hypothek an den Hypothekargläubiger?“ (Bd. II, S. 257); – 1845: „Ist das nationale System der politischen Oekonomie ein Uebergangsystem?“ (Bd. I, S. 143); – 1846: „Ist der Kaufmannsstyl (Gewohnheitsrecht) eine Quelle des österreich. Wechselrechtes?“ (Bd. II, S. 32); und in der Zeitschrift: Der Jurist, I. Bd.: „Gibt es eine Aufforderungsklage im Eheprocesse?“ (S. 86); – II. Bd.: „Ist der Curator unbekannter gesetzlicher Erben zur Bestreitung der Gültigkeit eines sie ausschließenden Testamentes berechtigt?“ (S. 358); – III. Bd.: „Zu wessen Gunsten sind in Oesterreich die Respecttage eingeführt?“ (S. 383). Mehrere der vorgenannten Abhandlungen sind auch im Giornale di Giurisprudenza austriaca in italienischer Uebersetzung erschienen. Mikolasch war, wie als Dichter, eben nicht schwungvoll, aber phantasiereich, sich meist auf geschichtliche Unterlagen stützend, und in der Darstellung klar und sicher, so als Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, scharfsinnig, in der Rechtspraxis interessante Streitfragen behandelnd, und in deren Auseinandersetzung lichtvoll und logisch. In der Vollkraft seines Lebens – im Alter von erst 34 Jahren – eine Beute des Todes, hat die Poesie und die Wissenschaft einen Verlust erlitten.

Frankl (L. A. Dr.), Sonntagsblätter (Wien, 8°.) IV. Jahrgang (1845), S. 903: „Nekrolog“ von Prechtler; S. 1133, über die erste Aufführung seines Lustspiels: „Die verhängnißvolle Reise“, von Dr. Ludw. Aug. Frankl.