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BLKÖ:Mensdorff-Pouilly, Alphons Graf

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 17 (1867), ab Seite: 366. (Quelle)
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4. Alphons Graf M. (geb. 25. Jänner 1810), ein Bruder des Grafen Alexander [s. d. S. 360] und Arthur [s. d. Nr. 5]; ist Oberst in der kaiserlichen Armee und Mitglied des Herrenhauses des Reichsrathes auf Lebenszeit. Er war in erster Ehe mit Therese Gräfin Dietrichstein-Proskau, Besitzerin von Boskowitz, vermält. Die Gräfin hatte bei Lebzeiten mehrfach die Absicht ausgesprochen, durch Einführung von vier Schwestern der Congregation der christlichen Liebe des h. Vincenz von Paula in Boskowitz der Armuth durch unentgeltlichen Unterricht der weiblichen, verarmten und verwahrlosten Jugend, und durch Aufnahme erkrankter, armer, verlassener und hilfloser weiblicher Personen zur Pflege unter die Arme zu greifen. Dieses Vorhaben blieb durch den unerwartet eingetretenen Todesfall der Gräfin, welche am 29. December 1856, erst 33 Jahre alt, starb, unausgeführt. Der Gemal der Verblichenen, Graf Alphons, übernahm es nun, das Vorhaben derselben auszuführen, brachte demzufolge vier Schwestern der genannten Congregation in einem herrschaftlichen, zu einem Kloster umgestalteten Gebäude unter und versah sie gegen die oberwähnten Verpflichtungen zum Unterricht und zur Krankenpflege mit den erforderlichen Sustentationsmitteln. Für Ertheilung des Unterrichtes und die Pflege der Kranken wies er gleichfalls die nöthigen Räumlichkeiten an und bestreitet die sämmtlichen damit verbundenen Auslagen. Am ersten Jahrestage des Absterbens der Gräfin, am 29. December 1857, erfolgte in festlicher Weise die Einführung der vier Schwestern aus dem Orden des h. Vincenz von Paula. [Neuigkeiten (Brünner politisches Blatt) 1858, Nr. 212: „Das neue Kloster der Schwestern der christlichen Liebe zu Boskowitz“.] Graf Alphons ist zum zweiten Male seit 31. Mai 1862 mit Marie gebornen Gräfin Lamberg (geb. 3. December 1833), Sternkreuz-Ordens- und Palastdame Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth, vermält. Aus beiden Ehen sind Kinder vorhanden, aus der ersten zwei Töchter, aus der zweiten eine Tochter und ein Sohn [vergleiche das Nähere in der Stammtafel]. –