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BLKÖ:Mayer Ritter von Mayrau, Cajetan

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Mayer, Bonaventura
Band: 18 (1868), ab Seite: 90. (Quelle)
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20. Mayer Ritter von Mayrau, Cajetan (Abgeordneter des österreichischen Reichstages in den Jahren 1848 und 1849, geb. zu Mährisch-Trübau im Jahre 1811). Beendete die philosophischen und juridischen Studien an der Hochschule zu Olmütz und erlangte am 23. November 1833 daselbst die juridische Doctorwürde. Er nahm nun die Gerichts- und Advocatenpraxis, legte die praktischen Prüfungen bei dem damaligen mährisch-schlesischen Appellationsgerichte ab, erlangte das Befähigungsdecret für eine Advocatenstelle, das Wohlfähigkeitsdecret zur Begleitung des Civil- und Criminalrichteramtes, im Jahre 1837 noch das Fähigkeitsdecret zur Ausübung der Berggerichts-Substitution, worauf er noch im October d. J. als Justitiar der Herrschaft Ostra in die Dienste des souveränen Fürsten Alois von und zu Liechtenstein trat, Secretär der fürstlichen Hofkanzlei in Wien, dann Justizrath und Inspector der fürstlich Liechtenstein’schen Herrschaften in Mähren wurde. In seiner Stellung erwarb er sich sowohl das Vertrauen des Fürsten, wie der Bevölkerung, mit welcher ihn seine dienstlichen Functionen in Berührung brachten, und als im Jahre 1848 die Wahlen in den österreichischen Reichstag stattfanden, wurde M. von der Stadt Brünn in denselben gewählt. Im Reichstage trat M. den destructiven Elementen, welche das damalige Verfassungswerk vereitelten, mit Entschiedenheit entgegen, und zählte sowohl als Redner wie als administrative Capacität zu den hervorragendsten Persönlichkeiten dieser Versammlung. Mährend des Ministeriums Dobblhof wurde M. mit Allerh. Entschließung vom 28. Juli 1848 zum Unterstaatssecretär im k. k. Ministerium des Innern ernannt, legte aber im October d. J. diese Stelle nieder. M. trat nun eine ihm schon früher vom Justizministerium verliehene Landes-Advocaten- und Wechselnotarstelle in Brünn an, wurde aber zu den Berathungen in den verschiedenen Ministerien über die damals in Angriff genommenen Organisirungsarbeiten und andere wichtige legislative Fragen als Vertrauensmann berufen, bei welchen er sich vornehmlich bei den legislativen Vorarbeiten für die Durchführung der Grundentlastung im Kronlande Mähren und der neuen Gerichtsorganisirung in hervorragender Weise betheiligte. Er wurde nun zum Präsidenten der Grundentlastungs-Landescommission für Mähren und mit Allerh. Entschließung vom [91] 7. August 1849 zum General-Procurator bei dem mährisch-schlesischen Oberlandesgerichte mit dem Range eines Rathes des obersten Gerichtshofes ernannt. Nach Beendigung des Grundentlastungs-Geschäftes in Mähren wurde M. mit Allerhöchster Entschließung vom 13. Mai 1853 wirklicher Ministerialrath im Ministerium des Innern und in demselben mit der Leitung des Departements für Landescultur betraut. In dieser Stellung hat er die in dieses Referat einschlagenden mannigfaltigen legislativen und administrativen Geschäftsgegenstände bearbeitet, sich aber auch bei anderen wichtigen legislativen und administrativen Arbeiten, als z. B. bei dem neuen Forstgesetze, dem Gesetze über die Grundlasten-Ablösung und Regulirung, bei der Durchführung des mit dem Patente vom 26. Juni 1854 eröffneten National-Anlehens, bei den Berathungen über die Reformen der Besteuerung, des Gewerbewesens u. s. w. in hervorragender Weise betheiligt. Als fernere bemerkenswerthe Momente seiner dienstlichen Wirksamkeit sind aber noch anzuführen: die statistischen Arbeiten behufs der steten Evidenz über die Lebensmittelpreise, den Stand der Saaten und die Ernteresultate in der ganzen Monarchie, die legislativen Vorarbeiten zum Behufe der Colonisirung in Ungarn und im Banate; die Organisirung der forestalen Behörden und Organe in Tirol und Vorarlberg, die Einführung cumulativer Waisencassen, die Stabilisirung und Zusammenlegung des Grundbesitzes, die landwirthschaftliche Be- und Entwässerung, und die Errichtung landwirthschaftlicher Unterrichtsanstalten. Diese vielseitige und ersprießliche Verwendung in Diensten des Staates und im unmittelbaren Staatsdienste wurde mehrfach gewürdigt, so erhielt M. mit Allerh. Entschließung vom 7. Juli 1850 das Ritterkreuz des Franz Joseph-Ordens, wurde mit Allerh. Entschließung vom 22. April 1854 in den erbländischen Adelstand erhoben und ihm mit Allerh. Entschließung vom 23. Jänner 1855 das Ritterkreuz des Leopold-Ordens verliehen, welcher Verleihung im Jahre 1858 die Erhebung in den Ritterstand mit dem Prädicate von Mayrau folgte. Im Jahre 1860 trat M. aus dem Ministerium und ist zur Zeit als Verwaltungsrath bei verschiedenen der in der Neuzeit in’s Leben gerufenen finanziellen und volkswirthschaftlichen Banken und Institute thätig.

Ritterstands-Diplom vom 27. November 1858. – Springer (Ant.), Geschichte Oesterreichs seit dem Wiener Frieden 1809 (Leipzig 1864 und 1865, S. Hirzel, gr. 8°.) Bd. II, S. 380 u. 589. – Reichstags-Gallerie. Geschriebene Porträts der hervorragendsten Deputaten des ersten österreichischen Reichstages (Wien 1848, Jasper, Hügel und Manz, 8°.) I. Heft, S. 21. – Wappen. Ein in die Länge und halb quergetheilter Schild. In der rechten blauen Schildeshälfte ein hohes silbernes Kreuz auf dem Gipfel eines aus dem Fußrande hervorragenden steilen, ebenfalls silbernen Felsens. In der linken quergetheilten Hälfte des Schildes oben in Gold ein dreiblättriges Kleeblatt natürlicher Farbe; unten in Roth drei niederwärts gekehrte goldene Eicheln, zwei über einer. Auf dem Schilde ruhen zwei zueinandergekehrte gekrönte Turnierhelme, aus jeder der Kronen wachsen drei wallende Straußenfedern hervor, aus jener des rechten Helms eine silberne zwischen blauen, aus jener des linken eine rothe zwischen goldenen. Helmdecken. Die des rechten Helms sind blau mit Silber, jene des linken roth mit Gold belegt. Devise. Unter dem Schilde verbreitet sich ein blaues flatterndes Band, darauf in silberner Lapidarschrift die Devise: „Spes mea in altis“.