Zum Inhalt springen

BLKÖ:Kremer, Johann Heinrich Ritter von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Nächster>>>
Kremer, Joseph (I.)
Band: 13 (1865), ab Seite: 193. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Heinrich von Kremer in Wikidata
GND-Eintrag: 136522025, SeeAlso
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Kremer, Johann Heinrich Ritter von|13|193|}}

Kremer, Johann Heinrich Ritter von (Rechtsgelehrter, geb. zu Wien 14. März 1794). Entstammt einer älteren, ursprünglich niederländischen Familie, welche zu Anbeginn des 17. Jahrhunderts in’s Trier’sche übersiedelt war und von der ein Zweig in den Siebenziger Jahren des 18. Jahrhunderts nach[WS 1] Oesterreich kam und sich in Wien seßhaft gemacht hat. Johann Heinrich beendete seine Studien an der Wiener Hochschule und trat 1816 in den Civil-Staatsdienst. Im Jahre 1819 ging er zur k. k. Hof- und n. ö. Kammerprocuratur über und wurde im Jahre 1821 zum Adjuncten bei der k. k. obderennsischen Kammerprocuratur befördert. Schon im folgenden Jahre kam er als Secretär 1. Classe zur neu errichteten k. k. Tabak- und Stempelgefällen-Direction, und ein Jahr später als Adjunct zur k. k. Hof- und n. ö. Kammerprocuratur. Im Jahre 1836 wurde K. Vice-Hofkammerprocurator und [194] im Jahre 1853 k. k. Finanzprocurator für Oesterreich unter und ob der Enns und Salzburg, mit dem Charakter eines k. k. wirkl. Ministerialrathes. Zugleich mit diesen Functionen seines eigentlichen amtlichen Berufes versah K. im Jahre 1841 die Stelle eines Vicedirectors der juridisch-politischen Studien an der Wiener Hochschule, 1847 jene eines Directors derselben. Ferner die eines Referenten und Beisitzers der k. k. Studien-Hofcommission, Präses der Juristen-Facultät und im Jahre 1848 eines Referenten im k. k. Unterrichtsministerium. Seine Wirksamkeit an der Wiener Hochschule weist ihm in der Geschichte derselben eine ehrenvolle Stelle an. Bemüht, sie aus ihrer bisherigen Versunkenheit zu einer höheren Regsamkeit zu heben, brachte er mehrere neue Lehrkanzeln in Aufnahme, so z. B. eine für die medicinische Polizei; eine zweite für die Geschichte und Literatur der Rechtswissenschaften; eine dritte für diplomatische Staatsgeschichte und mehrere andere; ferner suchte er durch Hebung des Institutes der Privatdocenten eine tüchtige Schule für künftige Professoren zu gründen. In seinem Fache schriftstellerisch thätig, hat er folgende Werke herausgegeben: „Versuch über die Vermuthungen überhaupt und die gesetzlichen nach dem österr. allgem. bürgerl. Gesetzbuche insbesondere“ (Wien 1818, 8°.); – „Die Veränderungsgebühren (Freigeld) in Oesterreich ob der Enns“ (Wien 1828, 8°.); – „Das langobardisch-österreichische Lehenrecht“, 2 Bde. (ebd. 1838, 8°.). Auch bearbeitete er die dritte Auflage der von Ferd. Edler von Hauer[WS 2] im Jahre 1805 zuerst herausgegebenen „Praktischen Darstellung der in Oesterreich u. d. Enns für das Unterthansfach bestehenden Gesetze“, welche in 3 Bänden (Wien 1821–1824) erschien und welcher er später noch einen vierten Band unter dem Titel: „Darstellung der in Oesterreich u. d. Enns für das Unterthansverhältniß seit dem Jahre 1820 erflossenen Gesetze“ (Wien 1835) folgen ließ. In der Wagner’schen „Zeitschrift für österreichische Rechtsgelehrsamkeit“ sind aber folgende Abhandlungen von K. erschienen: 1827: „Ueber die Pflicht der Erben, sich um die ihnen erblich angefallene Verlassenschaftsrealität an die Gewähr schreiben zu lassen und über die Frage, ob in diesem Falle hievon auch die Veränderungsgebühr (laudemium) der Grundherrschaft entrichtet werden muß?“ (Bd. II, S. 57); – „Ist das Mortuarium (Todtenpfundgeld, Todtfallfreigeld, Sterbtaxe) eine Urbarialgiebigkeit oder eine Jurisdictionsgebühr?“ (Bd. I, S. 119); – 1831: „Ueber das Eigenthumsrecht des Staates über das Uferland und die Inseln der Flüsse“ (Bd. I, S. 107); – 1832: „Ueber die Execution des Kaufrechtes“ (Bd. II, S. 95). In Anbetracht seiner um Staat und Schule erworbenen Verdienste wurde K. im Jahre 1855 in den erbländischen Ritterstand erhoben. Sein Sohn ist der bekannte Orient-Reisende Alfred Ritter von Kremer [s. d. unter Kremer Joseph in den Quellen S. 196, Nr. 2].

Ritterstands-Diplom vom 25. Jänner 1855. – Stubenrauch (Mor. v.), Bibliotheca juridica austriaca (Wien 1847, 8°.) p. 179, Nr. 2224–2231 [daselbst wird er irrig Joseph H. statt Johann H. Edler von Kremer genannt]. – Wappen. Gevierteter Schild. 1: in Gold ein zum Fluge nach einwärts geschickter, natürlicher goldgekrönter Adler; 2: in Blau drei egyptische Pyramiden, zwei hinter einer in’s Dreieck gestellt auf einem Sandboden [im Hinblicke auf seinen Sohn Alfred, den bekannten Orient-Reisenden]; 3: in Blau ragt im linken Oberwinkel aus natürlichen Wolken ein roth bekleideter Arm hervor, der eine goldene Schalenwage im Gleichgewichte hält; 4: in [195] Gold ein nach einwärts aufspringender natürlicher Löwe mit offenem rothbezungten Rachen auf erdigem Boden. Auf dem Schilde ruhen zwei goldgekrönte zueinandergekehrte Turnierhelme. Die Krone des rechten Helms trägt einen offenen, rechts oben Gold, unten blau, links mit gewechselten Tincturen quergetheilten Adlerflug. Aus der Krone des linken Helms erheben sich drei wallende Straußenfedern, eine goldene zwischen zwei blauen. Die Helmdecken sind rechts und links blau, auf beiden Seiten mit Gold unterlegt.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: noch.
  2. Vorlage: Franz Edler von Hauer.