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BLKÖ:Kürsinger, Franz Anton Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Kürzinger, Paul
Band: 13 (1865), ab Seite: 334. (Quelle)
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2. Franz Anton, nachmaliger Freiherr von K. (geb. zu Heggbach unweit Biberach in Schwaben 21. November 1727, gest. zu Salzburg 15. September 1796[WS 1]). Franz Anton ist ein Bruder des Franz Bernhard von K., des Vaters von dem vorigen Ignaz und somit der Großoheim des Pflegers von Mittersill, Ignaz von K., dessen Lebensskizze oben mitgetheilt wurde. Nachdem Franz Anton zu Dillingen die Rechte beendet, trat er als Auditor bei dem schwäbischen Kreis-Regimente Wolfegg ein und machte als solcher den siebenjährigen Krieg mit. Darauf wurde er fürstbischöflicher Hofrath zu Constanz. Der damalige Fürstbischof Cardinal Roth schickte ihn zur Reichskammergerichts-Visitation nach Wetzlar, wo ihn Fürst Colloredo, k. k. Commissär bei der Visitation, kennen lernte und seinem Bruder Hieronymus empfahl, der eben damals die erzbischöfliche Regierung in [335] Salzburg antrat. K. kam nun im Jahre 1773 als geh. Rath und fürstlicher Cabinetssecretär nach Salzburg, wurde im folgenden Jahre Hofkanzler, geh. Kanzleidirector und Lehenpropst. In letzter Eigenschaft ging er nach Wien, um die Lehenempfangsgeschäfte für seinen Erzbischof zu besorgen. K. besitzt um Salzburg erhebliche Verdienste, er schlichtete die Verhältnisse mit den mächtigen Nachbarn des Landes, regulirte im Erzstifte den Steuerfuß und trug wesentlich zu den weisen Reformen auf kirchlichem Gebiete bei, welche im Lande stattfanden und von allen wahren Vaterlandsfreunden mit Freude begrüßt wurden. Außer mehreren anonym erschienenen Deductionen und Gelegenheitsschriften staatsrechtlichen Inhalts sind von ihm erschienen: „Kurze Geschichten und actenmäßige Anzeige, was dem hohen Erzstift Salzburg auf erfolgten Todesfall Churf. Maximilian III. von Bayern bei dessen Verlassenschaft für Ansprüche und Forderungen zustehen“ (Salzburg 1779, 4°.); – „Pro memoria in Betreff eines vom kammergerichtlichen Mandat an den Reichstag genommenen Recurses“ (ebd. 1782, Fol.). In Anerkennung seiner Verdienste wurde Franz Anton mit Diplom vom 29. November 1776 in den Reichsfreiherrnstand erhoben. [Lotz (Joh. Friedrich), Staatswissenschaftliche Nachrichten (Hildburghausen 1779). I. Jahrg. 1. Band, S. 328. – Baader, Gelehrtes Baiern. – Weidlich, Biographische Nachrichten, Theil IV, S. 127. – Deductions-Bibliothek, Bd. IV, S: 2181. – Meusel (Joh. Georg), Lexikon der vom Jahre 1750 bis 1800 verstorbenen teutschen Schriftsteller (Leipzig 1806, Gerh. Fleischer, 8°.) Bd. VII, S. 411.]

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: 1790. Vergleiche dazu: Kleimayrn, Johann Franz Thaddäus, Band 12, S. 40.