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BLKÖ:Herberstein, Georg Sigmund (II.)

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
korrigiert
Band: 8 (1862), ab Seite: 333. (Quelle)
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22. Georg Sigmund (II.) (geb. 1594, gest. 1663). Von der Lankowitz’schen Linie. Des Stifters derselben, Sigmund Friedrich, jüngster Sohn. Anfänglich im Staats- und Hofdienste als Reichshofrath und des Erzherzogs Leopold V. [s. d. Bd. VI, S. 416, Nr. 169] Obersthof- und Stallmeister, trat er 1631, erst 37 Jahre alt, in Wien in den Dominikanerorden, wo er Prior, und dann Provinzial seines Ordens wurde. Später aber wieder im Staatsdienste verwendet, war er 1659 und 1660 als kaiserlicher Gesandter zu Paris und sollte eben in gleicher Eigenschaft nach Spanien gehen, wie auch den Cardinalshut erhalten, als ihn der Tod im Alter von 69 Jahren dahinraffte. Auf die von ihm 1627 ausgelöste Herrschaft Lankowitz, welche er, damit sie nach seinem Tode nicht seinem dem lutherischen Glauben anhängenden Bruder Otto Heinrich zufalle, dem Freiherrn Joh. Christ. von Storch verkauft hatte, erhoben Otto Heinrich’s Söhne 1665 am kaiserlichen Hofe ihre Rechtsansprüche, aber vergeblich, die Herrschaft wurde vom Kaiser 1662 dem Chorherrnstifte Stainz zuerkannt, an welches sie Freiherr von Storch schon früher wieder verkauft hatte. Georg Sigmund’s Bild befindet sich noch im Dominikanerkloster zu Wien. [Hormayr’s Taschenbuch für vaterländische Geschichte, VII. Jahrgang (1826), S. 352, wo die Lankowitz’sche Linie irrig Bankowitz’sche Linie genannt wird.] –