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BLKÖ:Bottari, Anton

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Bottani, Joseph
Band: 2 (1857), ab Seite: 93. (Quelle)
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Bottari, Anton (Appellationsrath, Rechtsgelehrter und Dichter, geb. zu Feltre am 16. Juli 1787, gest. am 16. März 1843). Nachdem er bei früh entwickelten glücklichen Anlagen mit neunzehn Jahren bereits die Vorstudien absolvirt hatte, ging er nach Padua, um an der dortigen Universität die Rechtswissenschaften zu erlernen. Der plötzliche Tod seines Vaters und zerrüttete Vermögensverhältnisse zwangen ihn, seine Studien zu unterbrechen und schnell ein Amt zu suchen. So kam es, daß er im J. 1808 – kaum zwanzig Jahr alt – Vicesecretär des königl. Hofprocurators des Gerichtshofes zu Belluno und schon ein Jahr darauf „Commesso di seconda Classe“ bei derselben Stelle ward. Er versah diesen Dienst zwei Jahre lang, bis er (1812) zum Vicekanzler des Tribunals in Feltre ernannt wurde. Jetzt war die Zeit gekommen, da B. seinen Lieblingsplan, sich mit dem Rechtsfache vertraut zu machen, wieder aufnehmen konnte. Die Zeit, welche ihm seine Berufspflicht übrig ließ, verwendete er zu den bezüglichen Studien. Er besuchte die Lycealschule und gab sich nun mit Eifer der Jurisprudenz hin; da fand er bei der Vergleichung der neueren Gesetze mit denen des gemeinen Rechts, daß die ersteren, mit wenigen Ausnahmen, nur eine compendiose Formel von den letzteren seien. Nicht ruhend, bis er ganz den Geist der neueren Gesetzgebung durchdrungen hatte, stand er bald auf dem richtigen Standpuncte ihrer Beurtheilung. Es verhalf ihm zu den wunderbaren Erfolgen seines Studiums ein fabelhaftes Gedächtniß, in das er die Fülle der damals nacheinander erscheinenden Gesetze und Verordnungen aufnahm. Aber er war damit nicht zufrieden. Es drängte ihn mit der Theorie die Praxis zu verbinden, und so verwendete er sich durch zwei Jahre bei einem der bedeutendsten Advocaten der Provinz, und bildete sich da in hervorragender Weise zum künftigen Richter. Mit so schweren Studien verband er gleichwohl die Pflege der schönen Wissenschaften, die er seit seiner frühesten Jugend liebte. Er schuf Poesien, die das Gepräge nicht gewöhnlicher Begabung an sich tragen und ahnen lassen, zu welcher Vollendung er es hätte bringen können, wenn er sich ganz diesem Zweige hingegeben, und die Poesie nicht blos zur Erholung betrieben hätte. Auch das Studium fremder Sprachen vernachlässigte er nicht, und das Französische hatte er so inne, daß er darin mit Leichtigkeit schreiben und Vorträge halten konnte. In Folge seines wissenschaftlichen Strebens und seiner Bildung wurde Bottari, trotz seiner Jugend, Mitglied zweier gelehrten Gesellschaften, nämlich der „Academia degli Erranti“ in Feltre und jener der „Declamazione forense, in Belluno (1808). Noch andere Ehren floßen ihm zu. Kaum hatte er das Lyceum in Belluno als Hörer verlassen, so erhielt er auch schon die Lehrkanzel des bürgerlichen Rechtes, der Geschichte und schönen Wissenschaften, die er durch zwei Jahre inne hatte. Und kaum zwei und zwanzig Jahre alt, ward ihm das Amt des „Ispettore alla stampa e libreria“ eines ganzen Departements, nämlich von Piave anvertraut, ein Beweis, wie sehr die Regierung von der Reife seines Wissens [94] überzeugt war. Später als der Minister Luosi die Einführung der Stenographie angeordnet und deßhalb Aufrufe an die Procuratoren der Gerichtshöfe hatte ergehen lassen, war B. der erste, der sich der Ausübung dieser Kunst in solchem Grade befließ, daß er darin Dienste leisten und eine eigene Schule gründen konnte. Ein merkwürdiges Moment in der geistigen Thätigkeit dieses Mannes bleibt es, daß er die verschiedenen Richtungen seines Wissens zu gleicher Zeit verfolgte, daß er von den Gerichtsschranken weg auf das Catheder, von diesem auf den Richterstuhl trat; daß er das Studium der Gesetzbücher mit dem der Dichter verband; daß er Sprachforschung, Geschichte und Stenographie, einen richterlichen Spruch, begeisterte Verse, Epigramme, ein obrigkeitliches Amt und den gewandten Schriftsteller, eines in das andere übergehen ließ. Im J. 1813 ward er zum Friedensrichter in seiner Heimat ernannt und bewährte sich als öffentlicher Redner. Als nach Auflösung des Königreichs Italien der Umschwung der Regierung und Verfassung vor sich gegangen war, blieb Bottari in Amt und Würde, ja es erweiterte sich der Kreis seiner Wirksamkeit. Im J. 1818 ward er Prätor der neucreirten Gerichtsbehörde in Valdobbiadene, und 1820 Rath beim königlichen Tribunal in Treviso. Die Art und Weise, wie damals die Rechtsfälle entschieden wurden, zeigten den Geist dieses ausgezeichneten Rechtsmannes und das Andenken an diesen seltenen Mann lebt noch heut in Italien fort. Mittlerweile hatte er auch die Poesie nicht vernachlässigt. Die Geburt eines Sohnes, (1816) weckte sein poetisches Gefühl und in dieser Zeit entstanden die meisten seiner Dichtungen, welche veröffentlicht wurden. Er pflegte fast alle Gattungen der Dichtkunst, am glücklichsten jedoch die feine Satire, das Madrigal, das Epigramm. Seine Verse und namentlich einige anakreontische zeichnen sich durch Einfachheit des Bildes, Leichtigkeit des Gedankens und Reinheit des Styles aus. In anderen wieder brachte er Erinnerungen an berühmte Persönlichkeiten Treviso’s. Bemerkenswerth ist auch seine Uebersetzung des achten Buches der „Aeneide“ in ottave rime. Zu den größeren poetischen Werken sind noch eine Uebersetzung des „Ververt“ von Gresset in ottave rime; eine Dichtung „Sulla educazione“; und ein „Inno a Canova“ zu zählen. Im J. 1826 ging er im Auftrage des obersten Gerichtshofes nach Venedig, um das dortige Appellationsgericht in Bewältigung aufgehäufter Arbeit zu unterstützen. Diese ehrenvolle Mission gab ihm wiederholt Gelegenheit, die Meisterschaft in seinem Fache zu zeigen und sein Abschied von Venedig nach sechzehnmonatlicher Dienstleistung war von dem lebhaftesten Bedauern seiner Collegen begleitet. Im J. 1832 wurde B. von Kaiser Franz I. bleibend nach Venedig übersetzt. Dort fand er mehr Gelegenheit, seinen Genius in großem Maßstabe wirken zu lassen. Dabei blieb er auf der bereits erreichten Stufe der Ausbildung nicht stehen, sondern strebte einer höheren Vollendung zu, denn sein Grundsatz war, daß die Macht einer obrigkeitlichen Person nicht allein in der vom Staate verliehenen Wirksamkeit, sondern mehr noch im persönlichen Werthe und der öffentlichen Meinung liege. So war B. im Ganzen ein Muster jeder menschlichen und männlichen Tugend. In seinen politischen Ansichten hielt er sich stets gleich fern von dem Uebermuthe der Zügellosigkeit, wie von knechtischer Unterwürfigkeit. Sein Vaterland liebte er und gab diese Liebe durch Förderung der Wohlfahrt desselben zu erkennen. Im Verkehre mit den Menschen war er bescheiden und herablassend und seine richterlichen Sprüche durchwehte der Geist der Humanität [95] und Milde, wo diese immer mit seinem Amte vereinbar waren. In seinem Aeußern war B. edel und würdig, fein im Benehmen; aus seiner stets heiteren Miene leuchtete der Friede seiner Seele. Er liebte ein fröhliches Gespräch, das er oft mit seinem Humor würzte. Sein Tod, der ihn im Alter von kaum erreichten sechsundfünfzig Jahren ereilte, veranlaßte allgemeine, und zwar gerechte Trauer um den Verlust eines der hervorragendsten und ausgezeichnetsten Männer der bürgerlichen Gesellschaft.

Esercitazioni scientifiche e letterarie dell’ Ateneo Veneto. Tom. V. (Venezia 1846, Giov. Cecchini, tip. dell’ Ateneo) S. 299. Nekrolog von Dr. Leone Fortis.