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BLKÖ:Blumenkron, Heinrich Freiherr von

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Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 1 (1856), ab Seite: 445. (Quelle)
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Blumenkron, Heinrich Freiherr von (kais. Kreishauptmann, geb. in Böhmen in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, lebte noch 1834). Einer Familie entsprossen, deren Glieder schon 1690 den Ritterstand, und 1781 das Incolat in Böhmen besaßen, trat er im J. 1794 als Conceptspraktikant in Galizien in kais. Dienste, und avancirte durch alle Grade hindurch zum Kreishauptmanne in Leitmeritz (1814). Während dieser Zeit that sich B. zuerst als Kreiscommissär des Elbogner Kreises im J. 1805 hervor, da er in der Nähe des feindlichen Heeres die Leitung des bedeutenden Lieferungs- u. Requisitionswesens und die gelungene Einholung wichtiger Notizen aus dem Auslande mit Erfolg besorgte. Weiters leitete er als Hofsecretär und als Gubernialrath die Militärreferate zur Zeit der feindlichen Invasion im J. 1809, und während des [446] Befreiungskrieges in den J. 1813–14 mit solcher Umsicht und Thätigkeit, daß ihm Seine Majestät das silberne Civil-Ehrenkreuz zuerkannte. Als Kreishauptmann wirkte er ganz besonders segensreich für das Wohl des ihm anvertrauten Kreises. Er beförderte den freiwilligen Straßenbau und das Subarrendirungswesen, gründete Schulen, dotirte die Lehrer, errichtete Contributions-Getreide- und Schüttböden, Armen-Institute und ähnliche wohlthätige Anstalten, und suchte auf alle mögliche Weise die Folgen von Unglücksfällen zu mildern, wie z. B. durch den Wiederaufbau der im Jahre 1820 abgebrannten Stadt Böhmisch-Leippa. Auch wußte er durch sein persönliches Einschreiten auf glückliche Lösung verwickelter Streitigkeiten hinzuwirken, so bei dem Streite zwischen der Töplitzer Obrigkeit und der Stadtgemeinde über den beiderseitigen Antheil an der Heilquelle. Nicht minder thätig und geschickt zeigte er sich in Beilegung von Gränzdifferenzen. Endlich wirkte er auch in nationalökonomischer Hinsicht durch Austrocknung des Sumpfes Slatina auf der Herrschaft Doxan, so wie er überhaupt durch seine Sachkenntnisse und patriotischen Eifer während der Kriegsdrangsale, zur Zeit von Mißernten und andern Uebeln, durch glückliche Erhaltung der Ruhe und Ordnung stets die wichtigsten Dienste geleistet hat. Nach vierzigjähriger Dienstzeit ward ihm nun in gerechter Würdigung so glänzender Verdienste der Freiherrnstand verliehen.

Freiherrnstands-Diplom vom 23. Juni 1834. – Wappen: Ein blauer Schild und in diesem ein aus dem Fußrande bis an die Knie hervorragender Jüngling mit braunem lockigem Haar, in einem langen rothen und mit weißer Binde gegürteten Rocke, in der rechten Hand ein blankes Schwert an goldenem Gefäße emporhaltend und den linken Arm in die Hüfte stemmend. Das Haupt desselben ist mit einer rothen gespitzten, mit braunem Pelze verbrämten ungarischen Mütze bedeckt.