Zum Inhalt springen

BLKÖ:Barth-Barthenheim, Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
fertig
<<<Vorheriger
Barth, Joseph
Band: 1 (1856), ab Seite: 167. (Quelle)
[[| bei Wikisource]]
in der Wikipedia
Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf von Barth-Barthenheim in Wikidata
GND-Eintrag: 116064587, SeeAlso
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Linkvorlage für Wikipedia 
* {{BLKÖ|Barth-Barthenheim, Johann Baptist Ludwig Ehrenreich Graf von|1|167|}}

Barth-Barthenheim, Johann Bapt. Ludwig Ehrenreich, Graf von (N. ö. Regierungsrath, geb. zu Hagenau im Elsaß 5. März 1784, gest. zu Wien 22. Juni 1846). Stammt aus einem altadeligen Geschlechte in Oesterreich, welches 1662 in den freiherrlichen, 1810 in den gräflichen Stand erhoben worden. Trat 1804 in österreichische Staatsdienste, und fand bald Gelegenheit zur Entfaltung seiner Kraft. Sein erstes Werk: „Ueber die politischen Verhältnisse der verschiedenen Gattungen von Obrigkeiten zum Bauernstande im Erzh. Oesterreich u. der Enns“ (Wien 1819, Gerold, gr. 8°., 4 Bde.), machte ihm im In- und Auslande einen solchen Namen, daß er bald von Seite der Regierung aufgefordert wurde, seine schriftstellerische Thätigkeit auf diesem Felde fortzusetzen. Seine Verwendung als Gewerbsreferent bei der k. k. Stadthauptmannschaft in Wien (1817) machte ihn mit dem Stande der commerziellen Interessen des Landes bekannt, und die Frucht davon war seine: „Oesterr. Gewerbs- und Handelsgesetzkunde, mit vorzüglicher Rücksicht auf das Erzh. Oesterreich unter der Enns“ (Wien 1819, 9 Bde., neue Ausg., 1846, Braumüller und Seidel, gr. 8°., 11 Bde.), ein Werk, das einem längst gefühlten Bedürfnisse abhalf. 1821 schrieb er die noch heutzutage als einzig competente Quelle benützten „Beiträge zur politischen Gesetzkunde im österreichischen Kaiserstaate“ (Wien 1821–1823, Wallishauser, gr. 8°., 3 Bde.), nach den verschiedenen Zweigen derselben, (Kirche, Unterthanswesen, Schule, Staatsbürgerschaft u. s. w.). Dieses Werk ist selbst der franz. Literatur bekannt geworden und die Revue encyclopédique 1827 brachte unter der Aufschrift: „Aperçus sur l’organisation politique de l’Autriche“ Auszüge aus demselben. Auch die Literatur der Polizeiwissenschaft ward von B.-B. bereichert mit: „System der österr. administrativen Polizei“ (4 Bde., 1829). B.’s übrige Schriften sind: „Die politisch-bürgerliche und religiöse Verfassung der Akatholiken im österr. Kaiserstaate“ (Ebend. 1822, gr. 8°.); – „Politische Verfassung der Israeliten im Lande unter der Enns, und insbesondere in der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien“ (Ebend. 1821); – „Verfassung der landesfürstlichen und freien Ortschaften im Erzh. Oester. u. der Enns“ (Ebend. 1823); – „Die österreichische Staatsbürgerschaft, deren Erlangung und Erlöschen“ (Wien 1822); – endlich sein letztes Werk, worüber ihn der Tod überraschte, und welches daher unvollendet blieb: „Das Ganze der österr. polit. Administration mit vorzügl. Rücksicht auf das Erzh. Oesterr. unter der Enns in systemat. geordneten Abhandlungen dargestellt“ (Ebend. 1836–1845), wovon 37 Liefer. erschienen, von denen mit besonderem Titel als vollendet ausgegeben wurden: „Oesterreichs geistliche Angelegenheiten“ (1838); – „Oesterreichs Schul- und Studienwesen, mit besonderer Rücksicht auf die Schul- und Studienanstalten im Erzh. Oesterreich [168] unter der Enns“ (1843, 2 Bde.); – „Oesterreichs landwirthschaftliche Cultur in ihren polit. administrativen Beziehungen“ (1843); – und „Oesterreichs Handel und Gewerbe in polit. administrativer Beziehung“ (1846, 2 Bde.). Dieses letztere ist in die neue Ausgabe des schon erwähnten Werkes: „Oesterreichs Gewerbs- und Handelsgesetzkunde“ aufgenommen und bildet mit ihr vereint 11 Bde. B.-B.’s Schriften zeichnen sich durch klare Darstellung und Bewältigung des Gegenstandes, durch ihre Logik und Brauchbarkeit aus, und noch heute gestehen Fachmänner, daß sie aus allen diesen Zweigen der Gesetzgebung von so vielen Compilationen keine kennen, welche die Tüchtigkeit der Barthenheim’schen aufzuweisen hätte. Zu seinen schriftstellerischen Verdiensten gesellte B. noch humanistische, indem er als Director des Pensions-Institutes für Witwen und Waisen herrschaftl. Wirthschaftsbeamten in Niederösterreich für das Gedeihen des dießfälligen Fondes umsichtigst sorgte, und an der Begründung eines Schulhauses für junge entlassene Sträflinge thätigen Antheil nahm.

Oestr. National-Encyklopädie (von Gräffer u. Czikann), (Wien 1835, 6 Bde.) I. Bd. S. 191. – Frankl (L. A.), Sonntagsblätter (Wien 1846) V. Jahrg. S. 614. – (Brockhaus) Conversations-Lexikon (10. Aufl.) II. Bd. S. 316. – Nouvelle Biographie générale ... publiée sous la direction de M. le Dr. Hoffer (Paris 1853) IV. Bd. Sp. 615. (Artikel von de Joze.) – Ueber die Familie und das Wappen derselben siehe: (Kneschke, E. H. Dr.) Deutsche Grafenhäuser der Gegenwart (Leipzig 1852, Weigel) I. Bd. S. 48.