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Allerhöchster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1875, Nr. 8, Seite 72
Fassung vom: 17. Februar 1875
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 22. Februar 1875
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 1053.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die einheitliche Benennung der Reichsgoldmünzen. Vom 17. Februar 1875.

Auf Ihren Bericht vom 16. Februar d. J. bestimme Ich hierdurch, daß die Reichsbehörden für das Zehnmarkstück die Benennung „Krone“, für das Zwanzigmarkstück die Benennung „Doppelkrone“ anwenden. Dieser Erlaß ist durch das Reichs-Gesetzblatt zu veröffentlichen.

     Berlin, den 17. Februar 1875.

 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.