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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 34, Seite 567
Fassung vom: 25. November 1868
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Bekanntmachung: 29. Dezember 1868
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(Nr. 202.) Allerhöchster Erlaß vom 25. November 1868., betreffend die Abzweigung der Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover und Zulegung derselben zu dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Oldenburg.

Auf Ihren Bericht vom 18. November d. J. will Ich genehmigen, daß vom 1. Januar k. J. ab die Post-Verwaltungsgeschäfte für die Landdrosteien Aurich und Osnabrück von dem Geschäftsbereiche der Ober-Postdirektion in Hannover abgezweigt und dem der Ober-Postdirektion in Oldenburg zugelegt werden.

Berlin, den 25. November 1868.
 Wilhelm.

 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.

An den Bundeskanzler.