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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 52, Seite 480
Fassung vom: 9. Dezember 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Dezember 1871
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(Nr. 765.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Dezember 1871., betreffend die Einsetzung einer Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“.

Auf Ihren Bericht vom 5. dieses Monats ermächtige Ich Sie, behufs des vollständigen Ausbaues, der Verwaltung und des Betriebes der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen eine Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“ einzusetzen, welche vom Reichskanzler-Amte unmittelbar ressortiren, in Straßburg ihren Sitz nehmen und in Angelegenheiten der ihr übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer öffentlichen Behörde haben soll.

Dieser Erlaß ist durch das Reichsgesetzblatt, sowie durch das Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Gegeben Berlin, den 9. Dezember 1871.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.