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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 33, Seite 378
Fassung vom: 4. Dezember 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 18. Dezember 1873
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(Nr. 977.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Ober-Postdirektion in Bremen. Vom 4. Dezember 1873.

Auf Ihren Bericht vom 27. November d. J. genehmige Ich, daß in Bremen vom 1. Januar 1874 ab eine Ober-Postdirektion eingerichtet wird, und daß derselben, außer dem Verwaltungsbezirke des jetzigen Ober-Postamts in Bremen, die Verwaltungsgeschäfte für die Postanstalten in den links der Weser belegenen Theile der Landdrostei Hannover, in der Herzoglich braunschweigischen Enklave Thedinghausen und in dem jetzt zum Verwaltungsbezirke der Ober-Postdirektion in Hannover gehörigen Theile der Landdrostei Stade zugewiesen werden.

Berlin, den 4. Dezember 1873.
 Wilhelm.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.