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Allerhöchster Erlaß, betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund

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Gesetzestext
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Titel: Allerhöchster Erlaß vom 10. Juni 1868., betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in Stettin.
Abkürzung:
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Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 19, Seite 341
Fassung vom: 10. Juni 1868
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 23. Juni 1868
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(Nr. 118.) Allerhöchster Erlaß vom 10. Juni 1868., betreffend die Aufhebung der Ober-Postdirektion in Stralsund und die Vereinigung des Geschäftskreises derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in Stettin.

Auf Ihren Bericht vom 5. Juni cr. will Ich genehmigen, daß vom 1. Juli cr. ab die Ober-Postdirektion in Stralsund aufgehoben und der Geschäftskreis derselben mit demjenigen der Ober-Postdirektion in Stettin vereinigt werde.

Berlin, den 10. Juni 1868.
 Wilhelm.

 Gr. v. Bismarck-Schönhausen.


An den Kanzler des Norddeutschen Bundes.