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Ablieferung des Beichtzettels

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Textdaten
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Autor: unbekannt
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Titel: Ablieferung des Beichtzettels
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 11, S. 175, 186
Herausgeber: Ernst Keil
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Erscheinungsdatum: 1874
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[175]

Abgabe der Beichtzettel. Originalzeichnung von Mathias Schmid in München.

[186] Ablieferung des Beichtzettels. Unser Bild stammt aus deutschem Alpenlande. Der Gebirgler hält Alles fester in seinem vom Weltsturmlauf abgeschlosseneren Leben, die Sitten und Gewohnheiten des Alltags, die durch den Glauben geweihten Gebräuche der Kirche, ja das Leben selbst mit seiner Gesundheit in frischer Berg- und Waldesluft. Die Erfahrung lehrt, daß dieses in unserem Landvolke allgemein herrschende conservative Element unter bestimmten Umständen eine große Tugend sein kann; wie sehr es aber auch dem Mißbrauche bloßgestellt ist, das lehrt sie auch.

Die Nothwendigkeit der Beichte vor dem Abendmahle ist ein altchristlicher Glaubenssatz, an welchem nur wenige Confessionen und Secten gerüttelt haben, wie die englische Episkopalkirche, die schottische Presbyterialkirche, Herrnhuter, Socinianer etc. Luther verwarf zwar die Ohrenbeichte, behielt aber die Privatbeichte, als biblisch begründet, ebenso bei, wie er dem Predigtamte „die Gewalt der Schlüssel“, das heißt die Macht der Sündenvergebung wahrte. Dagegen erklärte er die Ablegung der Beichte vor dem Genusse des Abendmahls als nicht für absolut nothwendig. Auffällig ist, daß er, der durch Tetzel’s Ablaßeinnahmen zur Reformation hingerissen wurde, selbst das Beichtgeld (Beichtgroschen, Beichtpfennig) nicht abschaffte, obwohl er es, wie in der alten Kirche, auch nur als freiwillige Gabe angesehen wissen wollte. Allerdings war dieses Beichtgeld für die kümmerliche Stellung vieler Pfarrer eine unentbehrliche Einnahme, und es ist noch heute – die reformirte Kirche hat es längst abgeschafft – in einzelnen Ländern lutherischer Confession ein nicht zur Ruhe gebrachter Verhandlungsgegenstand.

In der römisch-katholischen Kirche ist jeder Gläubige verpflichtet, wenigstens ein Mal des Jahres, und zwar in der österlichen Zeit, vom Aschermittwoch bis zum dritten Trinitatisfeste, zu Beicht und Abendmahl zu gehen. Früher gehörte auch da das Beichtgeld zu den Stolgebühren oder geistlichen Accidenzien, und da es Uebung wurde, sich vom Geistlichen die Ablegung der Beichte schriftlich bezeugen zu lassen, so verband man mit der Ablieferung dieser Beichtzettel die Ablieferung des „Ostergroschens“ oder „Osterpfennigs“, womit häufig zugleich die Abgabe des Zehnten verbunden worden sein mag. Zehnten und Beichtgeld als Stolgebühr sind in der katholischen Kirche längst abgeschafft; aber das fromme Volk auf dem Lande und in den Bergen behält den Ostergroschen als freiwillige Gabe bei und entrichtet ihn nach alter Gewohnheit auch in der Form von Naturalgaben. Bestimmung der Kirche ist es, daß alle diese freiwilligen Opfer nicht von den Geistlichen für sich, sondern ausschließlich zu „Almosen“ verwendet werden sollen.

Unserem Künstler stand offenbar nicht diese ernste Belehrung vor Augen, als er die Gestalten unseres Bildes entwarf. Der eingangs angedeutete Mißbrauch mit des Volkes Festhalten am Gewohnten mag ihm eine wohl häufig wiederkehrende Scene vor Augen geführt haben, angesichts welcher er nicht hat unterlassen können, den sprüchwörtlich „guten Magen der Kirche“ dem an Gut und Geist so armen Volke gegenüber recht anschaulich zu machen.