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Aachener Stadtrechnungen aus dem XIV. Jahrhundert/Übergabe der Burg Reiferscheid

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Übergabe der Burg Reiferscheid und Sühne.

Am 11. Oktober kam die Sühne zu Stande. In der darüber ausgestellten Urkunde (Lacombl. III. Nr. 895) bekennt Johann van Reiferscheid in einem nichts weniger als demüthigen Tone, daß er wegen auf der Landstraße verübten Frevels belagert und zur Auslieferung des Schlosses in die Hand des römischen Königs gezwungen worden, nun aber mit den Verbündeten gänzlich versöhnt sei, und weder er, noch seine Erben jemals etwas von ihnen fordern werde; die Gefangenen sollen beiderseitig frei gegeben werden und alles „unbezahlte Geld quitt“ sein. Dann gelobt er feierlich den Herren und Städten ihnen noch den Ihrigen keinen Schaden mehr zu thun und zwar – während ganzer acht nach Datum des Briefs auf einander folgende Jahre, ausgenommen wenn der König während dieser Zeit mit einem der Verbündeten in Streit gerathen sollte, dann werde er jenem „mit Leib und mit Schloß“ helfen, ohne dadurch sich gegen sein Versprechen zu verfehlen[1]. (S. Beil. XVI.) Dasselbe versprach sein Onkel Reinart, [67] der mit ihm auf dem Schlosse hauste. Das Raubnest verblieb ihnen und nach acht Jahren konnten sie ihre Räubereien von Neuem im Lande wieder beginnen, wenn’s ihnen gefiele. Ein so klägliches Resultat hatte all der Aufwand von Zeit und Geld und Leuten. Der Stadt Aachen allein kostete der Auszug nach der Rechnung 62861/2 Goldgulden, denselben zu 3 Thlr. 5 Sgr. angenommen, macht das nach unserm Gelde 19.9071/4 Thlr.

Wie wurden diese Unkosten aufgebracht? Auch darüber gibt uns der Rentmeister Rickolff Coliin Auskunft mit den Worten: „Dit is dat die burgermeistere widder umb intfangen haven van den genen die liiffzuycht gegolden haven widder die stat (von denjenigen, die Leibzucht gekauft haben bei der Stadt), der Namen hernå geschreven steynt. Primo, van heren Arnolt Volmer synen wive ind siinre Doichter 750 gulden van 75 gulden, den gulden vur zien gulden vergolden.“ Also für 1 Gulden Leibrente wurden der Stadt 10 Gulden à fonds perdu eingezahlt; das waren schwere Zinsen um so mehr, da auf das Alter des Käufers wenig Rücksicht genommen wurde. So sehen wir oben zwischen Mutter und Tochter keinen Unterschied machen, während in den folgenden Posten auch 101/2 und 11 Gulden, aber mehr nicht, für den Gulden Rente gezahlt werden. In acht Posten wurde die für die damalige Zeit bedeutende Summe aufgebracht, ein Beweis, daß es den Bürgern nicht an Geld und der Stadt nicht an Kredit fehlte. Indessen war das doch für letztere ein schlimmer Handel, wobei sie nothwendig in Schulden gerathen mußte. Dieses wird in unserer folgenden Mittheilung über die Einnahmen näher erörtert werden.



  1. In dem a. a. O. des „Urkundenbuchs für die Geschichte des Niederrheins“ mitgetheilten Sühnebriefe fehlt diese Klausel, ein Beweis, daß dem Hrn. Archivrath Lacomblet eine andere Ausfertigung desselben vorgelegen haben muß. Übrigens stimmt unsere Urkunde, die alle Zeichen der Authenticität und sämmtliche sechs Siegel hat, bis auf den Zusatz gleich im Anfang: „die diesen bryef sullen sien off houren lesen“, mit jener wörtlich, obgleich mit manigfach veränderter Orthografie, überein.