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Seite:Die Gartenlaube (1883) 640.jpg

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verschiedene: Die Gartenlaube (1883)

„swere“, „swer“ entstanden ist, und endlich – erinnere dich, wie in Lenau’s prächtigem „Postillon“

„Schwager ritt auf seiner Bahn
Stiller jetzt und trüber“ –

gar den wackeren Rosselenker der Post. Weshalb giebst du auch ihm die vertrauliche Benennung; fällt dir dabei ein, daß dieser Schwager seine Entstehung einer Entstellung des französischen chevalier verdankt? Und wenn du mit der Post zu reisen entschlossen bist und eine größere Anzahl von Gepäckstücken mit aufgiebst, so kann es sich ereignen, daß der Postkasten all das vorhandene Gepäck nicht faßt; in diesem Falle hilft sich dein biderber Schwager leichtlich, indem er das noch vorhandene Gepäck oben auf dem Postwagen anbringt und zur Sicherheit der Kisten und Kasten die „Wäsche“ darüber zieht. Bisweilen benennt er wohl auch, poetisch das Ganze für einen Theil einsetzend, die ganze Oberfläche des Wagens mit dem angeführten Namen, und du wirst schwerlich gleich darauf verfallen, diese „Wäsche“ von dem französischen Worte la vache abzuleiten, welches bekanntlich nicht nur die Kuh, sondern auch die Kuhhaut bezeichnet, eben die Kuhhaut, welche dein treuer Wagenlenker über die genannten Kisten und Kasten deckt. Unter den vielen Worten, welche aus dem um Ausbildung des postalischen Verkehrs verdienten Frankreich von uns herübergenommen sind und unter denen erst unseres deutschen Postmeisters sprachreinigende Thätigkeit aufgeräumt hat, befindet sich also auch eine Kuhhaut. –

Wir sprechen wohl von einem Budiker und unsere Schreibung begünstigt die Volksableitung seines Namens, von der Bude – die doch richtig nur auf das altdeutsche Wort búwen, bauen, zurückzuführen ist – indeß seine Budike ist ursprünglich das griechische Wort apotheke, welches durchaus nicht eine Apotheke in unserem Sinne, sondern eine Art Vorrathskammer bezeichnete; im Italienischen wurde dieses Wort schon mit der Bedeutung Bude zu bottega, französisch boutique, und gab so dem Inhaber einer boutique den Namen Budiker. Wenn besagter Budiker begeisterter Anhänger des Cölibates ist, so wird er voraussichtlich wohl Hagestolz bleiben und uns in dieser Gestalt wieder eine sehr anziehende Ableitung gewähren. Mit dem Stolze hat das Wort nichts zu thun – man soll auch gar keinen Stolz darein setzen, der göttlichen Ansicht, „daß es nicht gut sei, wenn der Mensch allein ist“, zuwider zu handeln –, sondern es findet seine Ableitung in den beiden Grundworten hac (Hag) und staldan (besitzen), bezeichnet also einen Hagbesitzer der Art, wie sie vor der Uebersiedelung der Angeln und Sachsen nach England im Sachsenlande in größerer Anzahl vorhanden waren.

Ein hagastalt war des hofbesitzenden Vaters jüngerer Sohn, welcher, da nach germanischem Recht nur der älteste Sohn den Hof erbte, mit einem kleinen eingefriedigten Ackerstücke (hac) abgefunden wurde, dessen Geringfügigkeit ihm nicht die Möglichkeit gewährst, einen eigenen Haushalt zu gründen, sondern ihn seine Blicke nach der Hand reicher Erbinnen richten ließ. War er so glücklich, seine Bewerbungen von Erfolg gekrönt zu sehen, so hörte natürlich sein Hagastaltenthum auf, blieben seine Bemühungen ohne Erfolg, so kam es oft vor, daß er auch sein kleines Grundstück noch gegen geringes Entgelt der Bewirthschaftung des ältesten Bruders überließ und in die Reihe der Krieger eintrat, daher denn auch hagastalt häufig geradezu durch Krieger wiederzugeben ist. Die heutige Färbung des Wortes, welches ja fast nur von alten Junggesellen gebraucht wird, lag in jener Zeit auch noch nicht darin.

Ein anderes urgermanisches Wort ist Vormund, bei dessen Ableitung das Volk sehr irriger Weise an den Mund denkt, der für einen andern redet. Wir betreten hier den Boden des Rechts; munt, lateinisch mundium, ist das gesetzliche Recht des Vaters über seine ganze Familie, womit denn auch Waffenschutz und Vertretung vor Gericht verbunden war, wie ja das Letztere noch heute zu den Obliegenheiten unseres Vormundes gehört. Fast bis zur unumschränkten Gewalt ausgedehnt ist die Mundschaft des Vaters über die Tochter; aus seinen Händen mußte diese Mundschaft über das Mädchen von dem gekauft werden, welcher es zu ehelichen begehrte.

„Das Verfügungsrecht über die Hand des Weibes von Seiten desjenigen, der die Mundschaft hat, ist altgermanisch. Der Vormund – also der, welcher das mundium hat – durfte es vermählen, wem er wollte, ohne auf seine Neigung und Einwilligung Rücksicht zu nehmen.“[1] Vielleicht darf man auch darin einen Beweis dafür suchen, daß man Unrecht hat, von einer allzu großen Achtung der alten Germanen ihren Frauen gegenüber zu reden. Auch ihnen hat erst das Christenthum die volle Achtung vor dem Weibe, die Anerkennung desselben als Lebensgenossin gebracht.

Das Mädchen wurde also vom Bräutigam gekauft, und der Preis, den er für dasselbe zahlte und der gemeiniglich in Vieh oder Waffen bestand, hieß der muntscaz, das heißt Mundschatz. Auf diese Art wurde die Tochter von der angeborenen Mundschaft des Vaters frei gemacht, im eigentlichen, heute meist nicht mehr verstandenen Sinne, gefreit und trat dann unter das Mundium des Gatten, der sie nun seinerseits lieb haben, achten, oder einem andern Manne verschenken, verkaufen, ja an einen andern verspielen konnte, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen werden zu können.

Dasselbe Wort Mund scheint mir auch in unserem Sprüchworte: „Morgenstunde hat Gold im Munde“, zu liegen, welches denn nach unserem Sinne eine Morgenstunde bezeichnen würde, die über Kostbares zu verfügen, und bei welchem man wohl kaum an einen Mund der Morgenstunde zu denken hat, wie der unvermeidliche Berliner Schusterjunge, welcher seinem zornigen, ihn mit diesem Sprüchworte zum Frühaufstehen mahnenden Meister mit tragikomischen Gefühlen erwiderte: „Ach, wenn sie es man mal ausspucken wollte!“

Dr. Söhns.




Blätter und Blüthen.

Phantome. An den Schaufenstern der Spielwaarenhandlungen erblickt man seit einiger Zeit unter obiger Bezeichnung Portraits bekannter Persönlichkeiten, bei denen in groben Umrissen die Schattenstellen weiß und die Lichtstellen schwarz ausgeführt sind; weshalb sie auf’s Haar den Vorlagen zu den bekannten „Schattenportraits“ gleichen, bei denen die schwarzen Stellen herausgeschnitten werden sollen. Sie sind indessen bestimmt, so wie sie vorliegen, einer optischen Spielerei zu dienen, die darin besteht, daß man zunächst einige Secunden lang mit beiden Augen ein auf der Mitte des Blattes angebrachtes schwarzes Kreuzchen zu fixiren hat, um hernach, sobald man die Augen von dem Negativportrait auf eine im Schatten liegende weiße Wand richtet, dort das vergrößerte Positivportrait schweben zu sehen, dessen matte Umrisse sich bald wie ein Phantom in Nichts auflösen. Es ist ein sogenanntes „Nachbild“, welches durch die vorübergehende Ermüdung der betreffenden Netzhautstellen, auf welchen sich die helleren Theile des Bildes abzeichneten, hervorgebracht wird, und das kleine zu fixirende Kreuzchen dient nur dazu, die Augen für eine kurze Weile derartig fest einzustellen, daß dauernd dieselben Netzhautpartien von den helleren und dunkleren Theilen getroffen werden.

Da auf den Plakaten, welche der „neuen Erfindung“ beigegeben werden, eine bestimmte Person als Erfinder genannt wird, so wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß schon im Jahre 1865 Dr. A. Refell ähnliche, nur viel schönere und in gleicher Weise mit einem Kreuzchen versehene Phantomerregungsbilder mit wissenschaftlicher Erläuterung in Buchform unter dem Titel „Trugbilder“ (Stuttgart, Rieger’sche Verlagsbuchhandlung) veröffentlicht hat, die insofern viel interessantere Wirkungen geben, als sie meist in lebhaften Farben ausgeführt sind. Man kann bekanntlich die Netzhaut ebenso für bestimmte Farben, wie für Licht überhaupt, ermüden, und das Auge erblickt dann die Ergänzungsfarben derselben, wie ein Jeder dies von den grünen Flecken weiß, die er nach dem Anstarren der untergehenden röthlichen Sonne erblickte. Auf den Farbentafeln des genannten Buches findet man z. B. einen goldgelben schwebenden Genius mit rothem Kranz, dessen Nachbild einen lichtblauen Genius mit grünem Kranze ergiebt. Ein grasgrüner Amor mit blauem Bogen verwandelt sich in einen röthlichen Amor mit goldenem Bogen, ein schwarzer Schimmelreiter in einen weißen Rappenreiter etc. Die Krone dieser Täuschungen wird jedoch durch einen in sehr grellen Farben (umgekehrter Reihenfolge) gemalten Regenbogen hervorgebracht, der sich überaus täuschend aus der Wand reproducirt und schöner, als es durch den Pinsel möglich wäre, in ein großes Landschaftsgemälde hineingeworfen werden könnte. Uebrigens hat diese Spielerei auch ihre bedenkliche Seite und darf keinenfalls von derselben Person lange fortgesetzt werden. Eine kurze Unterhaltung damit ist indessen sehr lehrreich und darf als völlig unbedenklich angesehen werden.

C. St.




Kleiner Briefkasten.

B. G. in D. Deutsches Forstwaisenhaus. Die Quittung über die für diesen wohlthätigen Zweck der „Gartenlaube“ ferner eingesandten Gaben wird in einer der nächsten Nummern unserer Zeitschrift erscheinen. – Nach einer Mittheilung der Berliner Zeitung „St. Hubertus“ beträgt der an der Centralsammelstelle bis jetzt eingegangene Fonds 18,600 Mark. Wir sind gern bereit, auch die kleinsten Gaben für das „deutsche Forstwaisenhaus“ anzunehmen und über dieselben zu quittiren, bitten Sie also, Ihren Beitrag schleunigst an die Adresse: „Verlagsbuchhandlung Ernst Keil in Leipzig“ senden zu wollen.

Abonnent aus St. Petersburg. Wie oft sollen wir noch die Bitte wiederholen, keine anonymen Anfragen an uns zu richten! Hätten Sie Ihrem Schreiben Ihren Namen mit genauer Adresse beigefügt, so konnten wir Ihnen sofort brieflich antworten; die Angelegenheit eignet sich für den „Briefkasten“ nicht. Geben Sie uns also Ihre Adresse an.

R. Th. in P. Schwindel!

H. Z. in F. Einen Artikel über Iwan Turgenjew finden Sie im Jahrgang 1881 der „Gartenlaube“ S. 578.

K. L. in Darmstadt. Ungeeignet!

L. G. in Straßburg i. E. An das Kriegsministerium.




Inhalt: Ueber Klippen. Von Friedrich Friedrich (Schluß). S. 526. – Germania am Rhein. Zur Einweihung des National-Denkmals auf dem Niederwald. Gedicht von Emil Rittershaus. S. 628. – Magda Irschick. Von Rudolf von Gottschall. S. 630. Mit Illustration. S. 629. – Die gewerblichen Anwendungen der flüssigen Kohlensäure. Von Carus Sterne. S. 631. Mit Illustration S. 633. – Das National-Denkmal auf dem Niederwald. Von Ferdinand Hey’l. 2. Ausführung und Vollendung. S. 635. Mit Illustration. S. 636 und 637 und Portrait von Johannes Schilling. S. 632. – Volks-Irrungen in der Sprache. Von Dr. Söhns. S. 639. – Blätter und Blüthen: Phantome. – Kleiner Briefkasten. S. 640.



Für die Redaction bestimmte Sendungen sind nur zu adressiren: „An die Redaction der Gartenlaube, Verlagsbuchhandlung Ernst Keil in Leipzig“.

Unter Verantwortlichkeit von Dr. Friedrich Hofmann in Leipzig. – Verlag von Ernst Keil in Leipzig. – Druck von Alexander Wiede in Leipzig.

  1. Götzinger: „Reallexicon deutscher Alterthümer.“
Empfohlene Zitierweise:
verschiedene: Die Gartenlaube (1883). Ernst Keil's Nachfolger, Leipzig 1883, Seite 640. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1883)_640.jpg&oldid=- (Version vom 14.1.2024)