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Seite:Die Gartenlaube (1880) 357.jpg

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Verschiedene: Die Gartenlaube (1880)


Dr. Müller berichten. Die Vermuthung liegt zu nahe, daß Beides in einem gewissen Zusammenhange steht.

Medicinalrath Dr. Müller hat das empfangene Epilepsiepulver mikroskopisch untersucht und so complicirt gefunden, daß er für die chemische Analyse dreißig Mark fordern muß. Dieselben gehen an ihn ab. Irrthum! schreibt Dr. Müller, Sie müssen falsch gelesen haben; ich habe dreißig Thaler beansprucht. Aber Herr Max Kröhl erklärt ihm, das könne er nicht daran wenden; entweder also Analyse für dreißig Mark, oder Rücksendung des Geldes!

Da trifft ein Brief Dr. Müller's ein, in welchem es heißt:

„Wenn ich ein Gutachten über ein Mittel abgeben soll, ist es meine Pflicht, zuerst dasselbe gründlich zu untersuchen und jeden einzelnen Bestandtheil kennen zu lernen. Diese Untersuchung war schon längst vollständig im Gange, als ich Ihren letzten Brief erhielt, und ist nun fast abgeschlossen. Es handelt sich jetzt noch darum für mich, zu wissen, ob sie wirklich dieses Mittel gegen Epilepsie mit Erfolg angewendet, ob Sie dasselbe selbst zusammengesetzt und ob Sie überzeugt sind, daß die Substanzen, welche Sie angeführt, wirklich darin vorhanden sind und keine schädlichen enthalten etc.“ –

Der Herr Medicinalrath hat die chemische Untersuchung also fast abgeschlossen und keinen Arsenik gefunden. Aber er wittert Unrath – der Vorfall in Karlsruhe muß doch etwas nachgewirkt haben – und der Verdacht scheint weit über das im Briefe angedeutete Maß hinaus ein bestimmter zu sein, wenn damit, wie ich nicht zweifle, eine plötzlich an Herrn Max Kröhl gelangende Zuschrift des Dr. Heß in Verbindung zu bringen ist. In dieser heißt es nämlich:

„Seit einiger Zeit behandle ich manche Attestangelegenheiten gewissermaßen diplomatisch … aus Gründen, die nur mich angehen … Ehe Sie von dem Ihnen am 6. April gesandten Attest irgend welchen Gebrauch machen, dürfte es immerhin gerathen sein, erst meine weiteren Mittheilungen abzuwarten.“

Und vier Tage später schickt er an die Herren Dufrêne und Kröhl nachstehendes kostbare Document:

„Die Geheimmittelattestangelegenheit, welche Sie mit mir gepflogen haben, war nur ein verdecktes Spiel.

Ich hätte Ihnen das gleich von vorn herein sagen können; aber ich habe es nicht gethan, aus nur mir bekannten Gründen. Heute will ich Ihnen aber diese Aufklärung nicht länger vorenthalten.

Das Mittel des Herrn Dufrêne, ‚Rhinleukansis‘, gegen rothe Nasen erkläre ich hiermit ausdrücklich und durchaus für unbrauchbar gegen rothe Nasen. Auch das Mittel des Herrn Kröhl, gegen Epilepsie, erkläre ich hiermit ausdrücklich und durchaus für unbrauchbar gegen Epilepsie; im Gegentheil ist es sogar schädlich!

Ihre Rollen haben Sie, im Ganzen genommen, nicht schlecht, sondern gut gespielt; und darum kommen Sie – vorläufig – nicht auf den – Index.[1] Ein anderer Herr in Leipzig aber, der seine Rolle schlecht gespielt hat, wird wahrscheinlich über lang oder kurz auf den – Index kommen. Wollen Sie auf die Ehre verzichten, jemals auf den Index zu kommen, so senden Sie mir die für Ihre Mittel ausgestellten Atteste zurück, Sie haben jedoch vollkommen freien Willen, ganz zu thun, was Ihnen beliebt. Ich erkläre hiermit beide Atteste für ungültig; jeder mich benachtheiligende Gebrauch, welchen Sie davon machen, bringt Sie auf den – Index. Ergebenst

Berlin, den 12. April 1880.

Dr.Heß.“

Eine Antwort auf letzteren Brief hat Dr. Heß vergeblich erwartet; ich will sie ihm an dieser Stelle ertheilen, zugleich im Namen der Uebrigen, welche von ihm mit dem Eingangs abgedruckten Drohbrief behelligt wurden:

„Sie haben in Ihrer ersten Zuschrift an mich, mein Herr Doctor, entweder die bewußte Entschädigung, oder Nennung der auf betrügliche Ausbeutung des Publicums zielenden Mittel verlangt, welche Sie durch Atteste eingeführt hätten. Nun, indem ich mich Ihnen als Verfasser der sämmtlichen Kröhl-Dufrêne'schen Briefe vorstelle, nenne ich Ihnen zwei dieser Mittel: ‚Rhinleukansis‘ und das bewußte Epilepsiemittel.

Daß diese Mittel nie in den Handel kommen würden, haben Sie bei deren Empfehlung nicht gewußt, vielmehr angenommen, daß mit denselben tatsächlich auf den Geldbeutel des Publicums speculirt werde.

Sie haben diese Mittel glänzend empfohlen und zwar vom Standpunkt der Wissenschaft aus. Ein Verkauf dieser Mittel aber wäre nicht nur ein Betrug, er wäre ein Verbrechen. Daß dieselben nicht, wie das vom Karlsruher Gesundheitsrath benutzte, in gewisser Beziehung doch ihrem Zweck entsprachen, daß sie vielmehr ganz unbrauchbar und geradezu schädlich waren, dafür nenne ich Ihnen eine Autorität, welche Sie gewiß anerkennen, sie heißt – Dr. Heß (vergl. den letzten Brief).

Damit Gott befohlen!“

Noch ein kurzes Nachspiel. Von Sanitätsrath Dr. Müller ist schließlich doch ein Zeugniß für das Epilepsiemittel eingelaufen des Inhalts: daß, wenn in dem Mittel nichts enthalten sei, als die ihm genannten Bestandtheile in der angeführten Menge, das Mittel unschädlich und einer Empfehlung werth sei.

Der Ehrenmann wußte doch eine Form zu finden, um in ungestörtem Besitz der 30 Mark verbleiben zu können.

Und was mag bei den beiden Berliner „wissenschaftlichen Autoritäten“ den Verdacht rege gemacht haben? Nicht etwa der gefundene Arsenik; der würde sicher sonst zur Sprache gekommen sein. Ich habe eine bessere Vermuthung: im Leipziger Adreßbuch ist der Name Louis Dufrêne nirgends zu finden.




Hermann Kurz.[2]
Von Johannes Scherr.

„Der Himmel lacht, und heit're Lüfte spielen“ …

Auf den kräftigen Schwingen seiner Silcher'schen Melodie rauschte das Lied durch den vom Tabaksqualm erfüllten Saal, wo ich – es ist lange, fürchterlich lange, volle 43 Jahre her – als Fuchs meinen ersten Kommers mitmachte.

Text wie Weise ergriff mich gleichermaßen.

„Von wem?“ fragte ich meinen Nachbar.

„Der Hermann Kurz hat es gedichtet, der Silcher in Musik gesetzt.“

„Wer ist der Kurz?“

„Ein Stiftler.“

„Ein Stiftler?“

„Ja wohl, aber ein hinausgeschmissener.“

Das klang ganz eigen. Ungefähr so, als hätte der Sprecher sagen wollen: „Ein famoser Kerl!“ Vielleicht war auch eine Mischung von Eigenliebe dabei; denn mein liebenswürdiger Nachbar war selber ein „hinausgeschmissener“, d. h. ein weiland Insasse des berühmten Tübinger „Stiftes“, welchem er, rebus theologicis haud bene gestis (weil er es in der Theologie zu nichts gebracht) und nachdem es ihm gelungen, die fast unergründliche Langmuth des „Ephorus“ Jäger, genannt Sabel, zu ergründen, zwar unfreiwillig, aber doch mit Freuden Valet gesagt hatte, um sich der Juristerei zu befleißigen, wenn auch nicht gerade leidenschaftlich.

Der mir zu- oder auch abgeneigte Leser wolle gefälligst beachten, daß vorstehendes Präludium vor 43 Jahren gespielt hat. Wie es heutzutage mit dem Stift und mit den Stiftlern bestellt sein mag, ist mir, der ich seit dem großen Exodus von 1849 mein schwäbisches Heimatland, welches man bekanntlich auf Distanz am innigsten liebt, nicht mehr betreten habe, gänzlich unbekannt, und darum verwahr' ich mich förmlich dagegen, daß man aus den Prämissen der Vergangenheit unliebsame Schlußfolgerungen der Gegenwart ziehe. Anno dazumal freilich, d. h. in meiner Fuchsenzeit, galt es für ausgemacht, daß der „Stiftler“ von echtem Schrot und Korn eine absonderliche Species vom Genus Homo darstellte. Das Verhältniß des Stiftlers zum Deutschen und Schwaben ließe sich etwa so bestimmen, daß man sagte: „Wenn der Deutsche gleich wäre einem Viereck, so wäre der Schwabe gleich einem Sechseck, der Stiftler aber gleich einem Achteck. Im Grunde genommen, flößte der richtige Stiftler Respekt ein, nämlich mittels der durchschnittlichen Tüchtigkeit seiner Bildung. Schade, daß dieser Bildung ein fataler Beigeruch anhaftete, das berühmte „Stiftsg’schmäckle“, nur für Schwaben spürbar, aber keineswegs von allen Schwaben

  1. Der Index ist nämlich die fünfzehnte Seite der Eingangs erwähnten Broschüre, auf welcher die Feinde des Herrn Dr. Heß verzeichnet stehen.
  2. Gesammelte Werke von Hermann Kurz. Mit einer Biographie des Dichters herausgegeben von Paul Heyse. 10 Bde. Stuttgart, A. Kröner, 1874.
Empfohlene Zitierweise:
Verschiedene: Die Gartenlaube (1880). Leipzig: Ernst Keil, 1880, Seite 357. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Gartenlaube_(1880)_357.jpg&oldid=- (Version vom 20.8.2021)